Goldinvestments So entgehen Goldanleger der Steuer

Barren, Goldfonds oder Gewinne auf Xetra-Gold sind nach einem Jahr steuerfrei. Was für andere Goldinvestments gilt und welche Regeln Anleger beachten sollten.

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Goldgewinne steuerfrei kassieren. Quelle: imago images

Mit Gold als Kapitalanlage lassen sich wieder Gewinne machen. Wer Gold in Münzen oder Barren hält, muss sich keine Gedanken um die Steuer machen. Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne beim Verkauf steuerfrei.

Anders sieht es jedoch bei Investments in Goldpapieren aus. Bisher hat nur die Anleihe Xetra-Gold (Deutsche Börse) dank eines Urteils vom Bundesfinanzhof den gleichen steuerlichen Status wie physisches Gold (VIII R 4/15 und VIII R 35/14). Grund dafür ist, dass die Anleihe zu 95 Prozent mit physischem Gold hinterlegt ist und eine Auslieferung des Anleihewerts in Gold verbrieft ist.

Bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs mussten Anleger auf Gewinne mit Xetra-Gold 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen. Solange der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, können sich Anleger die auf Gewinne mit Xetra-Gold gezahlte Abgeltungsteuer wieder zurückholen. Steuerzahler sollten innerhalb eines Monats Einspruch gegen einen vorläufigen Steuerbescheid einlegen. Ist der Steuerbescheid hingegen rechtskräftig, haben die Anleger in der Regel keine Chance mehr, die Abgeltungsteuer erstattet zu bekommen.

Goldaktien und Minenindexfonds mit Potenzial

Dass das Bundesfinanzministerium (BMF) wie bei vielen anderen anlegerfreundlichen Urteilen beschließt, das BFH-Urteil zu Xetra-Gold nicht anzuwenden, ist ausgeschlossen. Im Januar hatte das BMF mit einem Schreiben bestätigt, dass Gewinne mit Xetra-Gold nach einem Jahr steuerfrei sind.

Klare Vorgaben vom Finanzhof

Komplizierter wird es bei anderen Goldinvestments. Der BFH hatte in seinem Urteil klare Vorgaben für eine Steuerfreiheit gemacht. In den Emissionsbedingungen dürfe es keine Option auf Rückgabe der Anleihe gegen Geld geben, Anleger müssten das Recht auf Auslieferung in physischem Gold haben, und die Anleihe müsse zu 95 Prozent mit physischem Gold hinterlegt sein.

Meilensteine des Goldpreises

Diese Anforderungen dürfte beispielsweise die Anleihe Euwax-Gold erfüllen. „Inwieweit auch eine Abdeckung von weniger als 95 Prozent mit physischem Gold zu einer Steuerfreiheit führt, ist noch nicht abzusehen“, sagt Steuerberater Klaus Bührer der Kanzlei Dornbach in München. Es sei davon auszugehen, dass die Banken bei allen Goldpapieren, die nicht haargenau die Anforderungen des BFH erfüllten, Abgeltungsteuer ans Finanzamt abführen würden. Dies gelte insbesondere, wenn die Anteile an dem Goldwertpapier auch in bar ausgezahlt werden können.

Anleger, die Xetra-Gold innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr mit Gewinn verkaufen, müssen diesen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Im Gegenzug können sie Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften damit verrechnen, beispielsweise beim Verkauf von Immobilien. „Fehlen diese Geschäfte zum Verrechnen, können sich Anleger wegen des höheren Steuersatzes schlechter stellen als mit der Abgeltungsteuer“, sagt Steuerberater Bührer. Halten Anleger Xetra-Gold mindestens ein Jahr, lassen sich Verluste nicht verrechnen, weil die Gewinne steuerfrei sind.

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