Gutachten Gewerbesteuer teils verfassungswidrig

Die Debatten um das Gewerbesteuergesetz laufen weiter: Laut einem neuen Gutachten ist die Hinzurechnung von Kosten aus Zinsen, Mieten und Pachten verfassungswidrig. Außerdem werde die Eigentumsfreiheit verletzt.

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Gewerbesteuerstreit: Nach einem Gutachten für den Verband Die Familienunternehmer und den Handelsverband HDE ist die Hinzurechnung von Kosten aus Zinsen, Mieten und Pachten verfassungswidrig. Quelle: dpa

Berlin Der Streit über die Zulässigkeit des geltenden Gewerbesteuergesetzes geht weiter. Nach einem Gutachten für den Verband Die Familienunternehmer und den Handelsverband HDE ist die Hinzurechnung von Kosten aus Zinsen, Mieten und Pachten verfassungswidrig. Sie verletze den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, weil Unternehmen nicht entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit besteuert würden. Das geht nach Angaben der Verbände vom Mittwoch aus dem Rechtsgutachten hervor. Zudem wird aus Sicht der Gutachter die Eigentumsfreiheit verletzt.

Die Gewerbesteuer ist wichtigste eigene Einnahmequelle der Kommunen. Bei der Ermittlung müssen Unternehmen bestimmte Anteile, die sie an Dritte leisten und die als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt wurden, dem Gewerbeertrag wieder hinzurechnen.

Mit dem Gutachten unterstützen beide Verbände nach eigenen Angaben ein Verfahren eines Unternehmers vor dem Finanzgericht Hamburg, das dieses dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Aus Sicht des Bundesfinanzhofs (BFH) sind die entsprechenden Hinzurechnungsvorschriften nicht verfassungswidrig. Die obersten Finanzrichter widersprachen den Hamburgern Richtern. Damit wurde eine Entscheidung Karlsruhes aber nicht vorweggenommen. Nach einem Ländererlass sind entsprechende Steuerfestsetzungen vorläufig.

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