_

Haushaltshilfen: Wann für die Putzfrau Bußgeld und Rente fällig wird

von Barbara Moormann Quelle: Handelsblatt Online

Es machen fast alle, und trotzdem ist es nicht legal: Eine Haushaltshilfe schwarz beschäftigen. Fällt sie von der Leiter oder petzt der Nachbar drohen hohe Bußgelder. Was private Arbeitgeber besser wissen sollten.

Putzfrau wischt den Boden Quelle: dpa/dpaweb
Putzfrau wischt den Boden Quelle: dpa/dpaweb

Der Fall: So schlimm wird es schon nicht sein, dachte sich Frau B. Und ihre beste Freundin macht es ja auch. Und Frau B macht es ebenso. Für ihren schicken Neubaubungalow in Düsseldorf hat sie eine Putzhilfe angestellt, die sie bar auf Kralle bezahlt.

Anzeige

Sozialversicherung und Steuer lässt sie, so wie auch all ihre Nachbarn, unter den Tisch fallen. Doch dann gibt es auf einmal doch großen Ärger und Frau B wird anonym bei den Behörden angezeigt.

Die Gegenseite: Es ist der Zoll, der hier auf der Pirsch ist. Denn er ist für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig. Und um besser pirschen zu können, wurde 2004 Personal aus den Arbeitsmarktinspektionen und den Zollbehörden zusammengelegt und im Laufe der Jahre immer weiter aufgestockt.

Unter dem neuen Dach der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" arbeiten derzeit immerhin rund 6.600 Beschäftigte. Sie kontrollieren Sozialversicherungsausweise und fahnden nach illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit.

Private Auftraggeber sind verpflichtet

Doch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt stets unangetastet. Sie kommen also nicht in die Wohnung, um dort illegal Putzende zu stellen. Auch sonst ist der Zoll eher milde. Auf seiner Internetseite erfährt der geneigte Leser, dass man vorwiegend nur dort ermittle, wo schwere Straftaten vermutet werden.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Zollverwaltung orientiert sich beim Einsatz ihrer Kapazitäten an der Schadenshöhe und ermittelt deshalb vordringlich im gewerblichen Bereich. Damit sind die Putzfrauen und ihre Arbeitgeberinnen außen vor, und haben wenig zu befürchten. Es sei denn, neidische Nachbarinnen oder verschmähte Liebhaber verraten etwas.

Dabei könnten die Zollbeamten ohne weiteres genauer nachfassen. Das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht im privaten Bereich vor, dass bei Gartenarbeiten, Instandhaltungsarbeiten oder Fensterputzen eine Rechnung geschrieben werden muss.

Der private Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zwei Jahre lang aufzubewahren. Damit sollen insbesondere die "Ohne-Rechnung-Geschäfte", die in größerem Umfang zur Steuerhinterziehung führen, unterbunden werden.

4 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 31.08.2011, 14:18 UhrAnonymer Benutzer: Hausbesitzer

    Ja, ja der Zoll. Als ich an einem Samstag selbst an der Fassade meines kleinen Miethauses herumverputzte, kamen zwei Herren dazu. Sie haben sich ausgewiesen und fragten barsch, was ich da mache und von welcher Firma ich sei. ich sagte, das sei mein Haus und was ich mache, würden sie doch sehen. Da haben die Jungs erst richtig aufgedreht. Von wegen Schwarzarbeit und so. Wollten meinen Ausweis sehen und begannen ein Protokoll anzufertigen. Ausweis habe ich nicht dabei, sagte ich, nannte aber meinen Namen und (auswärtige) Adresse und erklärte, weitere Angaben würde ich nicht machen, denn ich hätte zu arbeiten. Da drohten die Jungs mit der Polizei und einer Anzeige. Nach dann macht mal, sagte ich etwas pikiert ob dieser Drohung. Nach kurzer beratung verkündeten die Leute, ich würde noch von ihnen hören und gingen. Darauf warte ich schon fast ein Jahr.

  • 31.08.2011, 13:47 UhrAnonymer Benutzer: Schwarze Putzfrauen......

    halten sich möglicherweise auch "schwarz" in der bundesrepublik Deutschland bzw dem Nachfolgestaat Europäische Union auf.
    Wo dann anmelden?

  • 30.08.2011, 23:37 UhrAnonymer Benutzer: Analysator

    Die Reinigungskraft kann man bei der Minijob-Zentrale in Essen anmelden. Elena entfällt jetzt, Gott sei Dank, dann die monatlichen Entgeltmeldung per EDV und noch einiges an Papierkram. Anschließend muss man sich die entsprechende berufsgenossenschaft heraussuchen. Also Rentennummer, Krankenkassennummer, insolvenzgeldversicherung etc. Leider wissen die entsprechenden behörden und Stellen oft nicht, was und wer für wen wann und wieso zuständig ist. Man muss also sehr viel Geduld mitbringen. Um die Sache wasserfest zu machen, sollte ein Steuerberater die Sachlage einmal kurz prüfen.

Alle Kommentare lesen

Tool: Immobilienscout24

Immobilien-Wertfinder

Was Mieten und Kaufen in Ihrer Region kostet.

weitere Fotostrecken

Blogs

Gastbeitrag: Renditechancen in den USA?
Gastbeitrag: Renditechancen in den USA?

Doug Forsyth, Manager des Fonds Allianz US High Yield, erläutert in einem Gastbeitrag, warum er die Risiken von...

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 21 vom 21.05.2012

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche
Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.