Hoeneß-Urteil "Die Strafe ist erstaunlich niedrig"

Rechtsanwalt Michael Weber-Blank von BRANDI Rechtsanwälte hat eine deutliche Meinung zum Urteil gegen den FC-Bayern-Chef Uli Hoeneß.

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So reagieren die Deutschen auf das Hoeneß-Urteil
Der FC Bayern München wird sich zum Urteil gegen Präsident Uli Hoeneß nicht äußern. Laut Mediendirektor Markus Hörwick vom Donnerstag ist dagegen eine kurze schriftliche Erklärung des Aufsichtsrates im Laufe des Tages zu erwarten. Präsident und Aufsichtsratschef Hoeneß wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht München sprach den 62-Jährigen am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung schuldig. Quelle: dpa
Ligapräsident Reinhard Rauball hat sich zurückhaltend zum Urteil gegen Uli Hoeneß geäußert, aber an dessen Verdienste für den deutschen Fußball erinnert. „Das Gericht hat das Urteil nach einem gründlichen rechtsstaatlichen Verfahren gefällt. Angesichts des Strafrahmens des Gesetzes war eine derart harte Sanktion nicht ausgeschlossen“, sagte der Präsident von Borussia Dortmund in einer von der Deutschen Fußball Liga (DFL) übermittelten Stellungnahme. „Die Verdienste von Uli Hoeneß um den deutschen Fußball bleiben trotz seines von ihm selbst eingestandenen Fehlverhaltens unberührt.“ Der Rechtsweg erlaube es, dass das Urteil mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden kann. „Im Übrigen liegt es ausschließlich bei den Verantwortlichen des FC Bayern München, die Thematik mit Blick auf den Club zu bewerten und damit umzugehen“, so Rauball weiter. Quelle: REUTERS
Der Deutsche Fußball-Bund hält sich mit einer öffentlichen Bewertung des Urteils im Steuerprozess gegen Uli Hoeneß zurück. „Die Dimension des gesamten Vorgangs, wie er in den letzten Tagen publik wurde, hat auch uns als DFB überrascht“, sagte DFB-Präsident Wolfgang Niersbach am Donnerstag und betonte: „Die großen Verdienste von Uli Hoeneß für Bayern München und den gesamten deutschen Fußball bleiben unabhängig von diesem Prozess bestehen. Die juristische Beurteilung können in einem solchen Fall aber ausschließlich die Gerichte vornehmen, und da muss für Uli Hoeneß das gleiche Recht wie für jeden anderen gelten.“ Quelle: dpa
"Mir tut es unendlich leid für Uli. Ich bin sehr erschrocken über die Vorstellung, dass Uli für seinen Fehler so heftig büßen muss. Ich bin sehr traurig", sagte Heribert Bruchhagen, Vorstandsboss des Fußball-Bundesligisten Eintracht Frankfurt (rechts im Bild). Quelle: dpa
Der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), Clemens Prokop (Mitte), kann als Jurist und Direktor des Amtsgerichts Regensburg das Urteil gegen Uli Hoeneß nachvollziehen: „Angesichts der im Raum stehenden Höhe der hinterzogenen Steuern ist das Urteil nicht überraschend. Eine Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wird, war von Tag zu Tag unwahrscheinlicher geworden“, sagte Prokop der Nachrichtenagentur dpa. Der Präsident des FC Bayern München Hoeneß war zuvor vom Münchner Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Quelle: dpa
Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder twitterte: „Jetzt, da Justitia gesprochen hat, könnte die Häme aufhören!“ Quelle: AP
Der dreimalige Wimbledonsieger und Bayern-Fan Boris Becker schrieb in dem Kurznachrichtendienst: „Ich bin einfach nur traurig für den Mensch Uli #Hoeness !“ Quelle: AP

Das Landgericht hat die Selbstanzeige von Ulrich Hoeneß für unwirksam erklärt und ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die muss er auch zwingend antreten. Dem Grunde nach überrascht die Entscheidung nicht, aber die Höhe schon: sie ist erstaunlich niedrig. Das Landgericht muss - in Anbetracht der doch erheblichen Höhe der hinterzogenen Steuern - die gescheiterte Selbstanzeige als erheblich strafmildernd berücksichtigt haben.

Michael Weber-Blank Quelle: Presse

Denn der Antrag der Staatsanwaltschaft war mit mehr als fünf Jahren durchaus angemessen. Die genauen Gründe für diese Strafzumessung wird man aber erst den schriftlichen Urteilsgründen entnehmen können.

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Markus Jäger vom ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat noch heute Vormittag in Berlin beim Steuerstrafkongress des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) betont, dass der BGH solch einen Fall einer gescheiterten Selbstanzeige wie im Fall Hoeneß noch nie entschieden hat. Wie der BGH entscheiden würde, hat Jäger nicht kommentiert. Selbstverständlich nicht. Dazu wird er dann wohl Gelegenheit bekommen, denn eine Revision der Verteidigung in Sachen Hoeneß kommt zum ersten Strafsenat in Karlsruhe. So oder so ist die Entscheidung richtungsweisend für spätere Fälle von Selbstanzeigen anderer Steuersünder - und die Frage, was man genau wann an Daten und Zahlen vorlegen muss.

Die Verteidiger von Uli Hoeneß haben unverzüglich Revision eingelegt. Solange die läuft, muss Hoeneß auch noch nicht ins Gefängnis. Solange ihm die Richter keine Fluchtpläne zutrauen – was sie schon bisher nicht taten – braucht auch der schon vorhandene Haftbefehl gegen Hoeneß nicht vollzogen werden. Jedenfalls schreibt der Fall Hoeneß Rechtsgeschichte.

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