Hotel-Buchungsportale Bestpreis-Garantie im Visier des Bundeskartellamts

Viele Hoteliers stöhnen über die Macht der Buchungsportale. Doch das Bundeskartellamt dürfte noch in diesem Jahr ein Machtwort sprechen. Im Visier stehen die weit verbreiteten Bestpreis-Garantien.

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Ein Hotel: Für Hotelbetreiber hat sich das Gebaren der mächtigen Online-Portale längst zum Alptraum entwickelt. Quelle: dpa

Bonn Viele Verbraucher lieben sie: Die Bestpreis-Garantien im Internet. Alle großen Reiseportale wie HRS, booking.com oder Expedia bieten sie an und vermitteln den Kunden damit das Gefühl, nicht viel falsch machen zu können. Doch dem Bundeskartellamt ist die Praxis zunehmend ein Dorn im Auge. Noch in diesem Jahr dürften die Wettbewerbshüter ein Machtwort sprechen.

Das Kartellamt hat Deutschlands größtes Online-Hotelportal HRS ins Visier genommen und bereits zweimal abgemahnt. Noch in diesem Jahr will es seine endgültige Entscheidung bekanntgeben. Dabei geht es genaugenommen nicht um die Preisgarantien für die Kunden, sondern um die Verträge, die sie möglich machen.

Hotels, die auf HRS um Kunden werben wollten, mussten dem Online-Portal nach Angaben des Bundeskartellamtes bis zum Einschreiten der Wettbewerbshüter den jeweils niedrigsten Zimmerpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren. Selbst an der eigenen Rezeption sollten die Hotels Reisenden demnach zuletzt keine besseren Konditionen anbieten dürfen. Das Kartellamt sieht darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Und die Hauptwettbewerber agieren nach Angaben der Wettbewerbshüter ähnlich.

HRS geht allerdings davon aus, dass die Bestpreis-Klauseln nicht gegen geltendes Recht verstoßen. „Bestpreis-Klauseln sind keine Erfindung von HRS, sondern sind internationaler Branchenstandard im Internet-Vertrieb“, reagierte HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge auf die Vorwürfe des Kartellamtes. Und: Sie erleichterten den Kunden das Leben, weil sie den Suchaufwand verringerten.

Für die Hotelbetreiber hat sich das Gebaren der mächtigen Online-Portale längst zum Alptraum entwickelt. Einst waren die Hotelportale willkommene und preiswerte Helfer bei der Vermietung leerer Zimmer. Heute diktieren sie die Bedingungen und kassieren 15 bis 25 Prozent des Zimmerpreises an Provision. Denn kaum noch ein Hotelier kann auf ihre Dienste verzichten.


Kartellamt hofft auf Signalwirkung der Entscheidung

Es sei nicht in Ordnung, dass ein Vertriebspartner derart die Bedingungen diktiere, meint der Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland Markus Luthe. „Wir hoffen, dass der Spuk noch in diesem Jahr zu Ende sein könnte.“ Und Luthe macht keinen Hehl daraus, dass in seinen Augen das Vorgehen gegen HRS nur ein Anfang sein kann. “Für uns gehört die Untersuchung auf die anderen Portale ausgeweitet.“

Das Kartellamt erhofft sich von einer Entscheidung in Sachen HRS sogar eine Signalwirkung weit über den konkreten Fall hinaus. „In diesem Verfahren geht es um eine ganz grundlegende Frage für das Internet-Geschäft über Plattformen“, betonte Behörden-Chef Andreas Mundt schon in einer Zwischenbilanz vor einigen Monaten. So hat das Kartellamt inzwischen auch Amazon im Visier. Der Grund: Der weltgrößte Online-Händler untersagte Händlern, die seinen Marketplace nutzten, die dort angebotenen Produkte an anderer Stelle im Internet günstiger anzubieten. Zwar rudert Amazon inzwischen zurück, doch prüft die Behörde noch, ob die Zugeständnisse ausreichen.

Bestpreisklauseln seien „vielfach nur auf den ersten Blick zum Vorteil der Verbraucher“, betont das Kartellamt. Denn letztlich werde dadurch der Wettbewerb zwischen den Portalen eingeschränkt. Außerdem werde neuen Anbietern der Marktzutritt erschwert. Tatsächlich zeigt ein Blick in Preisvergleichsmaschinen wie Tripadvisor oder Trivago schon heute in vielen Fällen eine weitgehende Übereinstimmung der Hotelpreise in den verschiedenen Portalen.

Mehr Wettbewerb täte hier also vielleicht gut. Doch wie stark ist die Durchsetzungskraft des Bundeskartellamtes im Internet wirklich? Es gibt in der Hotelbranche auch Zweifler, die befürchten, dass die Bestpreisklauseln nach einem Verbot durch die Hintertür wiederkommen könnten. Etwa durch die Regeln, die über die Platzierung der Hotels auf der Trefferliste der Hotelportale entscheiden. Wer dort unter den ersten zehn steht, hat wesentlich größere Chancen auf eine Buchung als derjenige, der erst auf Platz 30 auftaucht.

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