IBAN Verbraucher klagen über Probleme beim Überweisen

Seit dem 1. Februar 2016 müssen Verbraucher in 34 Ländern die IBAN für Überweisungen und Lastschriften nutzen. Das soll den Zahlungsverkehr beschleunigen. Nur bedingt: Es kommt jedoch immer wieder zu Beschwerden.

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In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Seit dem 1. August 2014 ist das Format bei Überweisungen und Lastschriften in Euro für Unternehmen und Vereine verpflichtend, Verbraucher müssen die IBAN seit dem 1. Februar 2016 nutzen. Quelle: dpa

Bad Homburg Bei der Wettbewerbszentrale beschweren sich immer wieder Verbraucher über Probleme mit der neuen internationalen Kontonummer IBAN. Drei bis fünf Fälle pro Woche gehen bei der Ende Mai eingerichteten Sepa-Beschwerdestelle ein, wie Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke am Freitag in Bad Homburg sagte. Ausländische Konten würden in diesen Fällen von Versicherern oder Kreditkartenfirmen nicht zur Verrechnung anerkannt – obwohl das im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsraum Sepa („Single Euro Payments Area“) ausdrücklich möglich sein soll.

Betroffen seien beispielsweise Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland, die in Deutschland tätig seien, aber weiterhin ihre Bankverbindung in der Heimat nutzen wollen. Oder ausländische Studenten, die zum Beispiel bei Bestellungen in Deutschland zur Bezahlung per Lastschrift aufgefordert werden, dazu dann aber nicht ihr Konto etwa in den Niederlanden oder in Österreich nutzen dürfen.

Bei 9 von 30 kontrollierten Versicherungsunternehmen sei festgestellt worden, „dass die Vorgaben der europäischen Sepa-Verordnung nicht eingehalten wurden“. Die Wettbewerbshüter mahnten die Unternehmen ab – mit Erfolg: In 5 Fällen änderten die Versicherungen ihre Modalitäten und gaben den Angaben zufolge strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab, in allen anderen Fällen sei dies entsprechend angekündigt worden.

Die IBAN („International Bank Account Number“) soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen. Der Sepa-Raum umfasst 34 Länder. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Seit dem 1. August 2014 ist das Format bei Überweisungen und Lastschriften in Euro für Unternehmen und Vereine verpflichtend, Verbraucher müssen die IBAN seit dem 1. Februar 2016 nutzen.

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