Immobilien Steuertipps für Immobilienbesitzer

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Ausgaben prüfen

Ein Maler klebt Tapeten an eine Decke Quelle: AP

Vermieter profitieren steuerlich besonders stark, wenn ihre Ausgaben über den Mieteinnahmen liegen. Denn den „Vermietungsverlust“ dürfen Eigentümer steuermindernd von ihren übrigen Einkünften abziehen. Gerade, wenn sie die Immobilie erst mal aufwendig renoviert haben, bevor Mieter eingezogen sind, kann es sich um hohe Beträge handeln.

Auch Selbstnutzer und Mieter können Ausgaben absetzen, allerdings nur begrenzt: Laut Gesetz erhalten sie 20 Prozent des Arbeitslohns eines Handwerkers als Steuergutschrift, maximal 1200 Euro im Jahr. Das entspricht Arbeitskosten von 6000 Euro. Zu den absetzbaren Handwerkerkosten gehören auch Ausgaben für Garten- und Pflasterarbeiten oder die Vor-Ort-Reparatur von Elektrogeräten.

2011 reparieren oder streichen lassen

Wer unter dem 6000-Euro-Limit liegt, sollte deshalb noch 2011 den Handwerker kommen lassen, wenn etwas repariert oder gestrichen werden muss. Die Handwerkerrechnung muss noch in diesem Jahr überwiesen werden. Barzahlungen erkennt der Fiskus nicht an.

Handelt es sich um einen größeren Auftrag, können Betroffene den Handwerker bitten, erst mal eine Teilrechnung zu stellen. „Wer das Geld dann vor Silvester überweist, kann die Kosten bereits in der Steuererklärung für 2011 geltend machen“, rät Thomas Heidberg, Steuerberater der Kanzlei WWS. Wenn die 6000-Euro-Grenze bereits überschritten ist, sollte der Handwerker die Rechnung erst 2012 schicken.

Umbau: Zuschuss kassieren

Eigentümer, die ihre Immobilie altersgerecht umbauen, haben bis Jahresende noch Chancen auf Fördermittel des Bundes für barrierefreies Wohnen. Zwar führt die KfW das Förderprogramm weiter, aber statt eines Zuschusses des Bundes gibt es von der KfW nur noch zinsverbilligte Kredite. Wer sich noch den Fördertopf des Bundes sichern will, muss bis 16. Dezember einen Antrag stellen. Förderprogramme fürs Dämmen sowie Austauschen von Heizung und Fenstern laufen weiter.

Auch Eigenheimbesitzer, die mit einer Solaranlage auf dem Dach noch eine möglichst hohe Rendite einstreichen wollen, sollten sich sputen. Denn der Betrag, den die Stromversorger den privaten Betreibern pro Kilowattstunde Sonnenstrom bezahlen müssen, sinkt 2012 um rund 15 Prozent. Die Vergütung beträgt dann pro Kilowattstunde 24,43 Cent statt wie bisher 28,74.

Und so gilt für Hausbesitzer die Faustformel: solide planen und in Ruhe rechnen, dann aber so schnell wie möglich umsetzen. Denn als Stichtag für die Höhe der Einspeisevergütung gilt der Tag der Inbetriebnahme der Solaranlage, nicht etwa der Bestellung oder der Auftragsvergabe an den Monteur.

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