Instandhaltungsrücklage getrennt abrechnen
Beim Kauf bereits genutzter Eigentumswohnungen, erwirbt man häufig auch eine Instandhaltungsrücklage mit, die der Vorbesitzer für Renovierungsarbeiten zurückgelegt hat. Diese Summe ist aber kein Gebäudebestandteil und kann deshalb aus dem Kaufpreis rausgerechnet werden.