Immobilienkauf So lässt sich die Grunderwerbssteuer umgehen

Immobilienkäufer müssen tiefer in die Tasche greifen: Die meisten Länder haben in den vergangenen Jahren ihre Grunderwerbssteuer erhöht. Wir geben zehn legale Tipps, wie sich der Steuerbetrag drücken lässt.

Instandhaltungsrücklage getrennt abrechnenBeim Kauf bereits genutzter Eigentumswohnungen, erwirbt man häufig auch eine Instandhaltungsrücklage mit, die der Vorbesitzer für Renovierungsarbeiten zurückgelegt hat. Diese Summe ist aber kein Gebäudebestandteil und kann deshalb aus dem Kaufpreis rausgerechnet werden. Quelle: dpa
Inventar separat zahlenZu einem Haus gehört einiges dazu: Küche, Markise, Gartenhäuschen. Das sind jedoch keine „wesentlichen Gebäudebestandteile“ und lassen sich deshalb aus dem Kaufpreis rausrechnen. Käufer sollten hierfür getrennte Kaufverträge abschließen. Das senkt den Hauspreis und damit auch die Grunderwerbssteuer. Quelle: gms
Heizölreserve beachtenAuch die Heizölreserve, die vielleicht noch im gekauften Haus schlummert, ist kein wesentlicher Gebäudebestandteil und sollte zum Steuersparen aus dem Kaufpreis rausgenommen und getrennt abgerechnet werden. Quelle: dpa
FerienwohnungKaufen mehrere Personen eine Ferienwohnung, die sie abwechselnd nutzen, fällt nur einmal Grunderwerbssteuer an. Quelle: dpa
Erstattung bei RücktrittWird ein Immobilienkauf innerhalb von zwei Jahren rückgängig gemacht, muss das Finanzamt die dafür gezahlte Steuer zurück erstatten. Quelle: dpa
Zeitliche Trennung von Grundstückskauf und BebauungWer ein leeres Grundstück kauft und dies anschließend bebauen möchte, sollte beide Verträge – der Vertrag mit dem Grundstücksbesitzer und der Vertrag mit dem Bauunternehmer – zeitlich getrennt voneinander abschließen. Idealerweise auch mit unterschiedlichen Vertragspartnern. Dies verhindert, dass Behörden Grunderwerbssteuer für Grundstück und Haus erheben. Eigentlich sollte in einem solchen Fall die Grunderwerbssteuer nur für das Stück Land gelten. Trotzdem kommt es vor, dass Finanzämter sie auch für das gebaute Haus berechnen. Käufer sollten in so einem Fall rechtlich vorgehen. Quelle: dpa
Schenkungen und ErbschaftenBei vererbten und verschenkten Immobilien fällt keine Grunderwerbssteuer an. Quelle: dpa
Verkauf wegen ScheidungKeine Grunderwerbssteuer fällt an, wenn nach einer Scheidung ein Ehepartner seine Hälfte des gemeinsamen Immobilienbesitzes an den anderen Partner verkauft. Wichtig ist, dass die Scheidung der Grund für diesen Verkauf darstellt. Dies stellt das Finanzamt etwa dann in Frage, wenn zwischen Scheidung und Verkauf einige Jahre vergangen sind. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder eine unentgeltliche Schenkung können hierbei Schwierigkeiten vermeiden. Quelle: dpa
Share Deal bei GroßimmobilienWenn es um Gewerbeimmobilien oder Mehrfamilienhäuser geht, lässt sich die Gewerbesteuer umgehen, wenn die Gebäude einer GmbH übertragen werden. Beim Erwerb übernimmt der Käufer dann keine Immobilie, sondern Anteile an einer Immobiliengesellschaft: Wer weniger als 95 Prozent an einer Immobiliengesellschaft erwirbt, muss keine Grunderwerbssteuer zahlen. Bei einem solchen „Share Deal“ verbleibt der restliche Anteil beim Vorbesitzer oder wird  von anderen Käufern übernommen. Quelle: dpa
Blocker KG errichtenÜber eine „Real Estate Transfer Tax Blocker KG“ lassen sich sogar bis zu 99 Prozent einer Immobiliengesellschaft von einem Käufer erwerben – und zwar dann wenn er mehrere Firmen, die an der Immobiliengesellschaft beteiligt sind, ineinander verschachtelt werden. Quelle: dpa
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