
Das strikte Bankgeheimnis in einigen Staaten Europa bröckelt. Unter dem wachsenden Druck der internationalen Gemeinschaft lockerten heute die Schweiz, Luxemburg und Österreich ihr striktes Bankgeheimnis. Am Vortag hatten bereits Liechtenstein und Andorra eingelenkt.
Der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz teilte mit, die Regierung sei bereit, unter gewissen Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. So sollen OECD-Standards für Hilfe bei Steuerverfahren eingehalten werden, gegen die die Schweiz bisher Vorbehalte hatte. Ein „automatischer Informationsaustausch“, wie er in der EU üblich ist, werde aber entschieden abgelehnt, sagte Merz.
Bisher unterschied die Schweiz strikt zwischen Steuerbetrug, etwa das Fälschen von Unterlagen, und Steuerhinterziehung. Amtshilfe wurde nur bei Steuerbetrug gewährt, nicht aber bei Steuerhinterziehung. Das wird nun anders. „Das Bankgeheimnis schützt nicht vor Steuerdelikten“, sagte Merz nun.
Das schweizerische Parlament muss noch mitreden
Die Umsetzung des Beschlusses soll über die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erfolgen. Der Schweizer Bundesrat will bei der künftigen Amtshilfepolitik eine Reihe von unverzichtbaren Elementen einhalten, wie es in der Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements weiter heißt. Dazu gehörten faire Übergangslösungen, die Begrenzung der Amtshilfe auf Einzelfälle und die Wahrung des Verfahrensschutzes. Formell wird der Bundesrat seinen bisherigen Vorbehalt zum Informationsaustauschartikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückziehen.
Die neue Praxis wird erst Wirkung entfalten, wenn die neu ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft treten. Damit wird auch das Parlament mitreden können, weil es die DBA genehmigen muss. Für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige ändert sich mit der Neuregelung nichts.
Luxemburg will nicht auf die "Schwarze Liste"
Neben der Schweiz knickten heute weitere Länder ein. Auch Österreich will künftig bei „begründetem Verdacht“ einer ausländischen Behörde auf Steuervergehen Informationen über Konten austauschen, auch wenn noch kein Strafverfahren läuft. Das gab Finanzminister Josef Pröll in Wien bekannt. Bisher wurden Konten in der Alpenrepublik nur bei Strafverfahren offengelegt.
Luxemburg lenkte heute ebenfalls ein. Das Großherzogtum ist künftig zum Informationsaustausch mit anderen Ländern nicht nur bei Verdacht des Steuerbetrugs, sondern auch bei einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung bereit. Dies teilte Budgetminister Luc Frieden in Luxemburg mit. Damit hofft das Land, nicht auf eine „Schwarze Liste“ der Staaten mit Steuerschlupflöchern gesetzt zu werden, die die G20-Gruppe plant.
Luxemburg war bisher zum Informationsaustausch mit anderen EU-Ländern nur bereit, wenn es um schweren „Steuerbetrug“ ging. Dies setzte ein systematische Anwendung von betrügerischen Machenschaften und „erhebliche Beträge“ voraus, die dem Fiskus vorenthalten werden.














