Jameda BGH nimmt Betreiber von Bewertungsportalen in die Pflicht

Bewertungsportale werden immer wichtiger - doch was tun, wenn man dort miserable Noten bekommt? Der BGH stärkte nun die Rechte der bewerteten Anbieter und nimmt die Portale in die Pflicht.

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Jameda BGH Quelle: dpa

Dreimal die Note sechs - der von einem Patienten in einem Internetportal derart schlecht bewertete Zahnarzt aus Berlin war ganz schön sauer. Vom Gesundheitsportal Jameda verlangte er wenigstens einen Beweis dafür, dass der Nutzer überhaupt bei ihm in der Praxis war. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) gab ihm recht. Jetzt sind die Bewertungsportale am Zug.

Das BGH-Urteil zu Jameda

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