Kampf gegen Übergewicht und Diabetes Großbritannien plant Zuckersteuer für Softdrinks

Wer demnächst in Großbritannien eine Cola oder Fanta kaufen will, wird dafür vielleicht etwas tiefer in die Tasche greifen müssen. Um Diabetes zu bekämpfen, soll bald eine Zuckersteuer auf Softdrinks erhoben werden.

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Insbesondere Softdrinks stehen im Verdacht, Diabetes zu begünstigen. Quelle: REUTERS

Im Kampf gegen Übergewicht und Diabetes hat Großbritanniens Regierung eine Steuer für Unternehmen angekündigt, die zuckerhaltige Softdrinks herstellen oder importieren. Die Abgabe soll umgerechnet rund 660 Millionen Euro einbringen, die wiederum in die Förderung von Grundschulsport fließen sollen.

Er wolle nicht eines Tages zurückschauen und sagen müssen, man habe das Problem zuckriger Getränke zwar gekannt, aber schwierige Entscheidungen gescheut, sagte Finanzminister George Osborne am Mittwoch in London.

Starkoch Jamie Oliver, der sich für Ernährungs-Unterricht und gesundes Schulessen stark macht, lobte den Vorstoß der Regierung als „großartige Neuigkeiten“ und schrieb im Sozialen Netzwerk Instagram: „Ein bedeutender Schritt, der um die ganze Welt gegen wird.“ Oliver hatte im Parlament vor Abgeordneten für die Steuer geworben.

Die größten Kalorienbomben
ColaDie Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt vor den Folgen übermäßigen Zuckerkonsums und empfiehlt etwa für einen gesunden Erwachsenen, die tägliche Zufuhr auf rund 25 Gramm zu beschränken. In einer 330 Milliliter Flasche Cola stecken immerhin neun Teelöffel Zucker, was in etwa 36 Gramm entspricht - das Limit wäre mit einer kleinen Flasche Coca-Cola also schon gesprengt. Ein Blick auf weitere Kalorienbomben: Quelle: REUTERS
Ketchupflaschen Quelle: dpa
Wurst Quelle: dpa
Gummibärchen Quelle: dpa/dpaweb
Gläser mit Saft Quelle: obs
Milch in einem Glas Quelle: dpa
Ein gefangener Fisch Quelle: dapd

Die neue Steuer soll zwei Stufen haben: Eine für Getränke ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter, eine für mehr als acht Gramm. Reine Fruchtsäfte, Getränke auf Milchbasis und sehr kleine Unternehmen sind ausgenommen.

Eine Frist von zwei Jahren bis zum Inkrafttreten der Regelung gibt Unternehmen Zeit, den Zuckergehalt von Produkten zu senken.

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