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Kapitalanlage: Prominenten Werbeträgern droht Haftung

von Niklas Hoyer

Promis sollen Kapitalanlagen in der Werbung besonders seriös wirken lassen. So warb TV-Schauspieler Manfred Krug in den Neunzigerjahren für den Telekom-Börsengang, Formel-1-Pilot Michael Schumacher preist gegen Geld die Vorzüge des Strukturvertriebs DVAG. Dumm nur, wenn die beworbene Geldanlage floppt.

Hat gut lachen: Michael Schumacher, einer von vielen prominenten Werbeträgern Quelle: dpa
Hat gut lachen: Michael Schumacher, einer von vielen prominenten Werbeträgern Quelle: dpa

So war es beim 2005 pleitegegangenen Fonds „Deutscher Vermögensfonds I“, für den Anleger mit Lob des Ex-Verteidigungsministers Rupert Scholz gelockt worden waren. Kurzzeitig war Scholz, der Rechtsprofessor ist, auch Vorsitzender des Beirats der Fondsdachgesellschaft.

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Mehr als Werbung

Außerdem hatte er Interviews gegeben, in denen er den Fonds ausdrücklich lobte. So sagte er etwa: „Erst nach einer genauen Prüfung der Strukturen und der Personen habe ich meine persönliche Mitwirkung und Unterstützung zugesagt. Denn wir wissen, dass es in der Vergangenheit nicht überall nur gut gelaufen ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung von Prominenten verschärft, die mit ihrem Namen und ihrer Sachkenntnis für Kapitalanlagen werben. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil droht dem Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU, Bildmitte) Schadenersatz. Er hatte in Zeitungsinterviews für den 2005 pleitegegangen Fonds "Deutscher Vermögensfonds I" geworben. Seine lobenden Äußerungen waren dem Anlageprospekt beigelegt. Der Fall wurde zur Klärung einiger noch offenen Fragen an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückverwiesen. (AZ: BGH-Urteil vom 17. November - AZ: III ZR 103/10)

Und Scholz ist nicht der einzige Promi, der für Finanzprodukte warb...

Quelle: AP

Deshalb musste ein Konzept entwickelt werden, das nicht nur Renditen offeriert, sondern voll durchkontrolliert ist und von unabhängigen und erfahrenen Persönlichkeiten geleitet wird." Sonderdrucke der Interviews wurden Interessenten mit dem Emissionsprospekt überreicht.Nach Darstellung von Kläger-Anwälten war der Emissionsprospekt jedoch in wesentlichen Teilen falsch. So sei die Anlagestrategie falsch dargestellt worden. Zudem habe es keine ausreichenden Hinweise auf die fehlende Risikostreuung gegeben.

Scheinbare Expertise

Anders als noch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe sprach der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Anlegern, die 35 000 Euro mit ihren Fonds-Investments verloren hatten, mit noch unveröffentlichtem Urteil die Möglichkeit zu, sich mit Prospekthaftungsansprüchen gegen Scholz zu wenden (III ZR 103/10).

Laut Berliner Anlegeranwalt André Tittel verschärft sich damit das Haftungsrisiko für Prominente, wenn diese sich in der Werbung „inhaltlich mit dem Produkt auseinandergesetzt und den Eindruck erweckt haben, auf das Konzept Einfluss genommen zu haben“. Komme entsprechende Sachkunde hinzu, wie bei Scholz, sei die Prospektverantwortung besonders groß. Zur weiteren Aufklärung und Entscheidung verwies der BGH das Urteil zurück ans OLG Karlsruhe. Weniger fachkundige Werbeträger, wie Schauspieler Krug, können hingegen kaum haftbar gemacht werden. Immerhin: Im Frühjahr 2007 hatte sich Krug bei den leidgeplagten Telekom-Aktionären für seinen Werbeauftritt entschuldigt.

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