
Die Zahlen sind gigantisch: Rund drei Billionen Euro Kapital haben die Staatsfonds aus China, Dubai, Kuweit oder Russland bereits gesammelt, 1,8 Billionen Dollar befinden sich in den Händen von Hedgefonds, 1,6 Billionen Dollar sind in den Kassen sogenannter Private-Equity-Gesellschaften. Tendenz: schnell steigend. Ein Mehrfaches des jährlichen deutschen Bruttoinlandsprodukts von 2,4 Billionen Euro vagabundiert jenseits des klassischen Bankenmarktes rund um den Globus, auf der Suche nach lohnenden Investitionen. Auch Deutschland würde gern einen großen Teil dieses Kapitals abbekommen. Würden „Beteiligungskapital-Investitionen lediglich auf das europäische Durchschnittsniveau gehoben, könnte Deutschland sein Wirtschaftswachstum um einen dreiviertel Prozentpunkt steigern“, erklärte Deutsche-Bank-Vorstandsmitglied Hermann-Josef Lamberti Ende Oktober vor Finanzpolitikern und -beamten in Berlin. Wenn! Zwar hat sich die große Koalition dazu verpflichtet, den Finanzstandort Deutschland für Investoren attraktiver zu gestalten. Auch verabschiedete das Bundeskabinett bereits die Entwürfe eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) und eines Risikobegrenzungsgesetzes, und in der vergangenen Woche legte das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf für eine Kontrolle ausländischer Staatsfonds vor. Doch ob die drittgrößte Volkswirtschaft mit diesem Gesetzespaket wenigstens zu internationalem Mittelmaß aufschließen kann, ist mehr als fraglich. Zwischen den Finanzpolitikern der Koalition, die gemeinhin unideologisch, uneitel und unkompliziert zusammenarbeiten, kam es darüber in den vergangenen Tagen zum Eklat. Die Finanzpolitiker der CDU/CSU-Fraktion legten MoRaKG und Risikobegrenzungsgesetz auf Eis. „Unzulänglich“, lautet das Verdikt von Fraktionsvize Michael Meister, der gegen „die pauschale Verurteilung von Beteiligungskapital“ ankämpft. Das MoRaKG, das Ende dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden sollte, wird womöglich „gar nicht mehr in diesem Jahr kommen“, befürchtet der Vorsitzende des Finanzausschusses, Eduard Oswald (CSU). Er spricht von „einem noch steinigen Weg für die Koalition“.
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Zuvor hatte es in einer Anhörung zum MoRaKG Kritik vonseiten der Finanzwirtschaft gehagelt. Zu Recht, meint der Präsident des Wirtschaftsrates der CDU, Kurt Lauk: In ihrer jetzigen Form würden die Gesetze zu Private Equity und Hedgefonds Deutschland auf den „Status eines Entwicklungslandes“ zurückwerfen. Gereizt reagieren Sozialdemokraten auf diesen „Affront“, wie das der SPD-Finanzexperte Reinhard Schulz nennt. Er selber beschimpft die Unions-Politiker „als Steigbügelhalter nimmersatter Finanzjongleure“. Eine Steuerbefreiung für Private-Equity-Gesellschaften, wie sie für Investmentfonds gilt, komme gar nicht in die Tüte. Und die Hedgefonds, unter Sozialdemokraten als „Heuschrecken“ verteufelt, hätten weltweit „schon so viel Unfug angerichtet“. Deshalb müsse man ihnen genau auf die Finger schauen, meint der bei der Gesetzgebung federführende Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). Allein bei der Kontrolle ausländischer Staatsfonds zeigen alle Seiten weitgehendes Verständnis. Anders bei Hedgefonds. Diese sollen laut Risikobegrenzungsgesetz ab einer Beteiligung von zehn Prozent an einem Un- » ternehmen künftig Auskunft über ihre Ziele und die Herkunft des eingesetzten Kapitals erteilen und auch den Betriebsräten berichten. Sollten verschiedene Investoren bei einem Unternehmen gemeinsame Ziele verfolgen, müssten sie dieses „acting in concert“ künftig vorher anzeigen. Hier bekommen Steinbrück und die SPD ausgerechnet vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Beifall. Damit komme „Licht ins Dunkel der oftmals undurchsichtigen Aktionärsstrukturen“, heißt es beim BDI. In Unions-Kreisen löst der BDI mit diesem Urteil „Erstaunen“ aus, sagt Lauk. Es könne doch nicht sein, dass Investoren vertrauliche Strategien vor den Arbeitnehmern ausbreiten müssen. Und „acting in concert“ sei eine legitime Vorgehensweise von Kapitaleignern, die mit ihrem Management unzufrieden seien. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) distanziert sich vom BDI. Die Regelung zum „acting in concert“ erhöhe die Rechtsunsicherheit für Investoren, bemängelt Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.














