Kartellstrafe Millionenstrafen für Bergbau-Anbieter

Fünf deutsche Bergbau-Anbieter müssen Bußgelder in Millionenhöhe zahlen. Die Unternehmen hatten untereinander Preisabsprachen getroffen, wie das Bundeskartellamt mitteilte. Die Operta GmbH hatte als Kronzeuge fungiert.

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Das Bundeskartellamt hat Millionenbußen gegen fünf deutsche Anbieter von Bergbauarbeiten verhängt. Quelle: dpa

Bonn Das Bundeskartellamt hat gegen fünf Anbieter von Bergbauspezialarbeiten wegen Preisabsprachen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 17,4 Millionen Euro verhängt. Nach Angaben des Kartellamts vom Donnerstag in Bonn handelt es sich bei den Unternehmen um die BeMo Tunnelling GmbH in Eching (Bayern), die Deilmann-Haniel GmbH in Dortmund; die Feldhaus Bergbau GmbH & Co. KG aus Schmallenberg (Nordrhein-Westfalen), die Schachtbau Nordhausen GmbH aus Nordhausen (Thüringen) und die Thyssen Schachtbau GmbH aus Mülheim/Ruhr.

„Die Unternehmen haben sich zur Vermeidung von Preiskämpfen im Rahmen von Ausschreibungen abgesprochen“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt laut einer Mitteilung. Anstehende Aufträge seien im Vorfeld untereinander aufgeteilt worden. Wegen der Kooperation aller beteiligten Unternehmen habe das Verfahren in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden können.

Die Operta GmbH aus Mülheim/Ruhr hatte das Verfahren mit einem Kronzeugenantrag in Gang gebracht; wegen der Bonusreglung muss das Unternehmen keine Strafe zahlen.

Laut Kartellamt betrafen die Absprachen zwei Komplexe. Zum einen ging es um die Vergabe mehrerer Lose Anfang 2011 bei der Umrüstung des ehemaligen Eisenerzbergwerkes „Schacht Konrad“ in Salzgitter zu einem Endlager für radioaktive Abfälle. Dabei hätten sich die sechs Unternehmen zu mehreren Bietergemeinschaften zusammengeschlossen.

Zudem seien drei der Unternehmen 2008 bei einem Treffen einig gewesen, künftig einen Preiskampf um Aufträge für Bergbauspezialarbeiten der RAG Deutsche Steinkohle AG verhindern zu wollen.

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