Keine Extrakosten Bundesgerichtshof verbietet Gebühren für TAN-Sms

Eine Bank darf kein Geld kassieren, wenn sie eine SMS mit einer Transaktionsnummer (TAN) an Kunden verschickt. Dass hat der BGH heute entschieden. Dennoch bleiben die Banken bei Gebühren erfinderisch.

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Eine SMS, in der eine sogenannte mobileTAN zur Verifikation von Banküberweisungen angezeigt wird, steht auf dem Display eines Handys. Dürfen die Banken für diese Dienstleistung Geld kassieren? Quelle: dpa

Berlin Mit Spannung wird das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) erwartet: Die Richter entscheiden, ob eine Sparkasse zu Recht neben der Kontoführungsgebühr für ein Online-Konto auch noch eine Gebühr für eine SMS-Tan verlangen darf. Wenn der Kunde sich bei Überweisungen für eine sichere Übertragung entschied und eine Geheimzahl via SMS anforderte, wurden ihm für die Transaktionsnummer (TAN) zehn Cent in Rechnung gestellt. Das ist aus Sicht der Verbraucherschützer aber eine Leistung, die nicht extra vergütet werden darf.

Kreditinstitute sind in Zeiten der Dauerniedrigzinsen erfinderisch geworden, was die Gebühren angeht. Die Niedrigzinsen setzen Banken unter Ertragsdruck. Durch Gebühren versuchen sie zumindest einen Teil der wegbrechenden Zinserträge auszugleichen.

Bundesweit für Schlagzeilen sorgte der Fall der Volksbank Reutlingen, die zusätzlich zu Kontoführungskosten über Verwahrentgelte für Guthaben auf Girokonten von Privatkunden nachdenkt. Unabhängig davon sind schon viele Banken dazu übergegangen, Verwahrentgelte ab einer Summe von 100.000 Euro zu erheben, da die Banken selbst bei der Europäischen Zentralbank Strafgeld in Höhe von 0,4 Prozent zahlen müssen, wenn sie ihr Geld dort parken. Bislang waren von den Verwahrentgelten allerdings neben Unternehmen nur vermögende Privatleute betroffen.

Zunehmend verlangen Banken zudem von den eigenen Kunden Gebühren für das Geldabheben am Geldautomaten. Ob die Gebühren verlangt werden, hängt wiederum vom einzelnen Kontomodell ab. Selbst Verbandsfürsten haben bereits harsche Kritik an der Praxis einiger Institute geübt. „Wir müssen uns immer wieder fragen, wann wir, was wir und wie viel wir unseren Kunden zumuten können, und ab welchem Punkt wir beginnen, Vertrauen zu verspielen“, warnte der ostdeutsche Sparkassenpräsident Michael Ermrich auch die eigenen Institute.

Ein einfacher Vergleich von Kosten und Nutzen von Kontomodellen innerhalb eines Haus ist schon nicht immer einfach. Fast nicht mehr möglich sind Vergleiche zwischen verschiedenen Instituten. Steckt dahinter System?

„Die Transparenz von Preis- und Kontomodellen lässt zu wünschen übrig“, kritisiert Andrea Heyer, Referatsleiterin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Durch häufige Girokontenumstellungen und die Einführung neuer Kontomodelle ist für den Verbraucher nicht immer nachvollziehbar, was das Konto im Monat tatsächlich kostet und welche Leistungen inklusive sind oder separat abgerechnet werden.

Dabei sind die Verbraucherschützer besonders gefordert. Denn die neue Praxis der Banken heißt für sie, dass „wir uns jedes Entgelt, jede Gebühr einer Inhaltskontrolle unterziehen und prüfen, ob sie vom Grundgedanken der jeweiligen gesetzlichen Regelung abweicht“.

Und der Spargedanke leidet manchmal auch darunter. So verweist die Verbraucherzentrale auf die langjährige kostenlose Praxis, dass Münzgeld aus dem Sparschwein beispielsweise zum Weltspartag auf das Konto eingezahlt wurde. Heute gilt das Prüfen und Zählen der Münzen in der Regel als Dienstleistung, für die eine Gebühr erhoben wird.

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