Klage gegen Telekom Neue Hoffnung für Telekom-Aktionäre

Die Klage gegen die Telekom um millionenschweren Schadenersatz an enttäuschte Kleinanleger muss vom Oberlandesgericht Frankfurt neu entschieden werden. Das urteilt der Bundesgerichtshof.

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Schwerwiegender Fehler im Verkaufsprospekt: Der dritte Börsengang der Deutschen Telekom war fehlerhaft. Quelle: dpa

Karlsruhe Im größten Anlegerschutzprozess Deutschlands haben die Kläger vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht erkannte im sogenannten Verkaufsprospekt für den dritten Börsengang des einstigen Staatsunternehmens im Jahr 2000 einen schwerwiegenden Fehler, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag mitteilte. In diesem Punkt muss das Musterverfahren um rund 80 Millionen Euro Schadensersatz vom Oberlandesgericht Frankfurt neu entschieden werden.

Insgesamt rund 16.000 Kläger werfen der Telekom vor, sie in die Irre geführt zu haben. Sinkende Aktienkurse hatten ihnen zum Teil hohe Verluste eingebrockt. Im Verkaufsprospekt machen Unternehmen für potenzielle Anleger Angaben zu ihren Geschäften im Rahmen eines geplanten Börsengangs.

Die Richter störten sich an dem bilanztechnischen Umgang des Konzerns mit dem US-Telekommunikationsunternehmen Sprint Corporation, für das ein Buchgewinn von 8,2 Milliarden Euro ausgewiesen worden war. Tatsächlich wurde es nur in eine kaum bekannte Beteiligungsgesellschaft „umgehängt“. Aus den von der Telekom veröffentlichten Informationen habe selbst ein bilanzkundiger Anleger die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse im Jahr 1999 und die sich daraus ergebenden Risiken nicht ableiten können, so das Gericht.

Die ebenfalls umstrittene Bewertung der Telekom-Immobilien zur Bilanzeröffnung bewerteten die Karlsruher Richter aber als rechtens. Dieser Punkt kann nicht mehr angegriffen werden.

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