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Klagen von Anlegern: Warum Anleger vor Gericht oft scheitern

Auch wenn Anwälte es gerne anders darstellen: Anleger, die Banken, Fondsanbieter oder Aktiengesellschaften auf Schadenersatz verklagen, haben vor Gericht einen schweren Stand.

Landwirtschaftsministerin Quelle: dpa
Landwirtschaftsministerin Aigner: Gesetzesinitiative zur Stärkung des Anlegerschutzes gestartet Quelle: dpa

Auch wenn Anwälte es gerne anders darstellen: Anleger, die Banken, Fondsanbieter oder Aktiengesellschaften auf Schadensersatz verklagen, haben vor Gericht einen schweren Stand. Aktuelle Beispiele gibt es genug. So wurden die ersten Klagen von Sparern abgewiesen, die Geld mit Zertifikaten der US-Pleitebank Lehman oder mit Aktien des vom Staat geretteten Mittelstandsinstituts IKB verloren hatten. Und der Telekom-Prozess, der sich bereits seit Jahren hinzieht, ist beim Oberlandesgericht Frankfurt gerade in die nächste Runde gegangen – mit immer weiter schwindenden Erfolgsaussichten, wie es scheint.

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Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will Anlegerklagen jetzt erleichtern. So soll die Beweislast zugunsten der Anleger umgekehrt werden. Bisher scheitern Falschberatungsopfer immer wieder daran, dass sie nicht beweisen können, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist. „Oft sitzt man seinem Berater doch allein gegenüber und kann später gar nicht beweisen, was besprochen wurde“, sagt Aigner. Zudem will sie die strengen Verjährungsfristen auf den Prüfstand stellen.

EU will Sammelklagen erleichtern

Eine weitere wichtige Initiative: Die EU-Kommission will Sammelklagen von Verbrauchern erleichtern. Für deutsche Anleger wäre das von besonderer Bedeutung. Denn trotz des 2005 in Kraft getretenen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes müssen geschädigte Investoren hierzulande noch immer etliche Hürden überwinden, wenn sie sich kostensparend zu einer Sammelklage zusammenschließen wollen – ganz anders als etwa in den USA.

Angesichts dieser Probleme sollten Anleger kritisch nachhaken, wenn ihr Anwalt zur Klage rät. In vielen Fällen ist es sinnvoller, erst mal mit Bank oder Fondsanbieter über einen Vergleich zu reden. In den Lehman-Fällen haben sich einige Banken zu Vergleichen bereit erklärt.

7 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 09.03.2009, 10:53 UhrAnonymer Benutzer: Hilde Kaindl

    Auch ich kann mich in einen immobilienbetrug einreihen. Die Reuschel-bank München hatte 1995 einen immobilienfond aufgelegt. Dieser soll jetzt an einen
    luxemburger investor - der mit der Reuschel/Dredsner/Commerz verbandelt ist-
    verkauft werden und die kleinen Anleger haben wieder einmal keine Chance. Das
    angelegte Geld ist futsch und die banken reiben sich die Hände. Für mich war es als Zusatz für meine kleine Rente gedacht.

  • 29.01.2009, 14:16 UhrAnonymer Benutzer: Helmut Nawrotzky

    ich hoffe, dass die bakenkriese für den Verbraucher die langersehnten Verbesserungen in der Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche im Falle von Falschberatung bringt.
    Nach den Erfahrungen der letzten Jahre mit den Ankündigungen
    der Politiker und den dann daraus resultierenden Gesetzen bin ich allerdings aüsserst skeptisch. Die bankenlobby wird sich noch nachhaltig Gehör verschaffen und die Gesetzesvorlagen im eigenen
    Sinne beeinflussen. Das heirbei zusätzliche Politikverdrossenheit
    geht den Politikern offenbar am A...vorbei. Die banken sind die Wirt-
    schaftsgruppe, die in der bundesrepublik mit zu den grössten Partei-
    spendern zählen.
    ich selbst zähle zu den rund 20.000 DG-Fonds-Geschädigten und selbst Mitglied in einer Schutzvereinigung. Auch hier wird offenbar
    die erste Aufgabe darin gesehen, der angeschlossenen Anwaltskanzlei die Kunden zuzuführen. Mein Entschluss, mich einem
    freien Anwalt, der auf diesem Gebiet bereits einige Erfolge aufzuweisen hat, zuzuwenden, scheint, nach den bisherigen Erkenntnissen, der richtige zu sein.

  • 28.01.2009, 11:26 UhrAnonymer Benutzer: H. J. Bendlin

    Ein wirksamer Anlegerschutz gegenüber banken besteht m. E. de facto (noch) nicht. Es ist allerhöchste Zeit, dass die Politik auf die schon seit vielen Jahren bestehenden Missstände reagiert. Die bisherigen Verbraucherschutzminister haben dieses Thema trotz wiederholter Skandale in diesem bereich beharrlich ignoriert.
    Die bisherige bankenaufsicht war wohl ein zahnloser Tiger und fühlte sich bislang auch bei bekannten Skandalen nicht zuständig.
    Viele Anleger, die wenigsten gut betucht, haben in den letzten Jahren durch mangelhafte bankprodukte und fragwürdige Vertriebs- und beratungspraktiken viel Geld verloren, und das ohne realistische Aussichten, je wieder an ihre Ersparnisse heranzukommen. Rücklagen für Altersvorsorge wurden dadurch vielfach vernichtet. Viele Anleger stehen vor dem finanziellen Ruin, manche müssen ihr mühsam angespartes Häuschen verkaufen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
    Nicht nur die großen banken haben ihr makaberes Spiel mit ihren Kunden getrieben, auch die vorgeblich seriösen und kundennahen Volks- und Raiffeisenbanken im Schlepptau der DZ-bank haben offenbar bei der Vermittlung von vorgeblich sicheren Geldanlagen zahlreiche Kunden verprellt. Allein bei der Vermittlung von DG-Fonds wurden nach heutiger Kenntnis über 20.000 Kunden geschädigt.
    Eine Kehrtwende kann nur erreicht werden, wenn Fehlverhalten von banken und bankberatern konsequent geahndet werden und zwar rückwirkend! Dazu müssten die Verjährungsfristen deutlich verlängert, die Prospekthaftung verschärft und die Umkehr der beweislast zugunsten der Anleger eingeführt werden. Vor Gerichten müssten die betroffenen geschädigten Anleger eine reelle Chance erhalten, entschädigt zu werden. bis heute müssen viele geprellte Anleger vor der juristischen Übermacht der bankenlobby kapitulieren.

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