Kontenabfrage Behörden kennen immer mehr Privatkonten

Seit 2008 hat sich die Zahl der Kontenabfragen bei Privatpersonen mehr als verdoppelt, für immer mehr Behörden entwickelt sie sich zur Routine. Alles dürfen sie zwar nicht, aber Datenschützer kritisieren die gängige Praxis.

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EC-Karten in einem Portemonnaie Quelle: dapd

So privat, wie die Bezeichnung glauben macht, sind Privatkonten gar nicht. Denn insbesondere Finanz- sowie einige weitere Behörden können seit Jahren schnell und einfach prüfen, wer welche Konten wo hat. Und von Jahr zu Jahr machen die Behörden lebhafteren Gebrauch von dieser Möglichkeit, die ihnen 2005 eingeräumt wurde.

Seit 2008 hat sich die Anzahl der Kontoabfragen zu Privatpersonen mehr als verdoppelt. Allein gegenüber dem Vorjahr stieg ihre Zahl um 15,5 Prozent auf mehr als 72.000. Allein im Dezember gingen pro Arbeitstag durchschnittlich 481 Anfragen beim Bundeszentralamt für Steuern ein.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigt sich von dieser Entwicklung zunehmend alarmiert. Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung forderte Schaar, die Kontoabfragen müssten wieder zur Ausnahme werden. Der Umgang mit der Kontodatenabfrage gehöre auf den Prüfstand.

Infos zur Kontoabfrage

Ohne konkrete Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder erhebliche Straftaten sollten Schaar zufolge Abfragen zu den Kontostammdaten nicht gestattet sein. „Derzeit erfährt der Betroffene häufig noch nicht einmal von der Abfrage“, zitiert die Zeitung den Bundesdatenschutzbeauftragten.

Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass die Behörden zunächst den Betroffenen um Auskunft ersuchen sollen und die automatisierte Kontenabfrage ankündigen. Nachdem die Kontenabfrage erfolgt ist, muss die betroffene Privatperson in jedem Fall informiert werden, etwa im Steuerbescheid. Das scheint jedoch in vielen Fällen nicht zu passieren.

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