Kontogebühren Postbank steht doch zum Tchibo-Versprechen

Die Postbank hat sich eigentlich vom kostenlosen Girokonto verabschiedet. Doch für manche Kunden wird es doch eine Ausnahme geben – ein Versprechen der Vergangenheit holt das Institut ein.

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Broschüre mit Herzchen: Die Postbank will Kunden, die vor Jahren über Tchibo zu ihr kamen, die Kontoführungsgebühren weiterhin erlassen. Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Düsseldorf Postbank-Chef Frank Strauß war auf der Handelsblatt Jahrestagung „Banken im Umbruch“ in der vergangenen Woche deutlich: „Als wir das kostenlose Girokonto vor fast 20 Jahren eingeführt haben, waren die Marktbedingungen völlig anders. Eine Null vor dem Komma bei den Zinsen war undenkbar“, sagte er im Gespräch mit Handelsblatt-Chefredakteur Sven Afhüppe.

Doch mittlerweile ist der Nullzins allgegenwärtig und die Zinserträge der Banken stehen mächtig unter Druck. Deswegen hat die Postbank für ihre fast fünfeinhalb Millionen Girokonto-Kunden neue Gebühren eingeführt. In der neuen „Kontowelt“ ist selbst für das reine Online-Konto eine Gebühr von mindestens 1,90 Euro im Monat fällig. Einzig wer jünger als 22 Jahre ist, kann noch ohne Gebühren ein Konto führen – oder wer mehr als 3.000 Euro monatlichen Geldeingang nachweist. Weitere Ausnahmen sollte es eigentlich nicht geben.

Doch auf öffentlichen Druck gewährt die Postbank jetzt doch ein weiteres Schlupfloch. Und zwar für Kunden, die über Tchibo bei ihr gelandet sind. Schuld ist ein Werbeversprechen, das vom Unternehmen vor Jahren während einer Kooperation mit der Kaffee-Ladenkette gegeben wurde: „Kostenlos bleibt kostenlos“, hieß es da in einer Werbebroschüre zum Konto und „Girokonto und Kreditkarte kostenlos: Für alle Zeiten – versprochen!“

An die Zusage hatten sich Verbraucherschützer und etwa auch der Strafverteidiger und Blogger Udo Vetter erinnert. „Mein Postbank-Konto wurde mir als 'lebenslang' gebührenfrei angedreht. Ich werde also einfach vor Gericht beweisen, dass ich noch lebe“, sagte Vetter. Doch zum Prozess muss es nicht kommen.

„Wenn Sie Ihr Girokonto über eine Kooperation mit Tchibo abgeschlossenen haben, können sie der Entgeltänderung widersprechen. In diesem Fall gilt das Kontoführungsentgelt pro Monat nicht“, heißt es auf der Homepage der Postbank. Gegenüber Zeit Online hat ein Unternehmenssprecher gesagt, dass dies „für eine kleine fünfstellige Anzahl von Konten“ gelte – allerdings auch nur, wenn diese widersprechen. Eine Formulierungshilfe ist bei der Verbraucherzentrale Hamburg abrufbar.

Die Zahl der Banken, die kostenlose Girokonten anbieten, nimmt ab. Die Institute sehen wegen der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank eine wichtige Gewinnquelle schwinden – die Zinserträge. Teilweise erhöhen Banken und Sparkassen auch die Preise für Serviceleistungen rund um das Girokonto – etwa die Gebühren für Kreditkarten.

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