Krankenversicherung So zahlen Selbständige im Alter weniger Kassenbeiträge

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Minirente drückt Krankenkassen-Beitrag

Um in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden zu können, müssen Versicherte zwei Punkte erfüllen:

  • Gesetzliche Rente: Krankenversicherte können nur in die Krankenversicherung der Rentner kommen, wenn sie eine gesetzliche Rente erhalten.
  • Vorversicherungszeit: Zusätzlich müssen sie ausreichend lang Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Konkret dürfen Versicherte in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens maximal zehn Prozent der Zeit nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Waren Selbstständige nicht ausreichend lang gesetzlich krankenversichert, führt daher auch im Ruhestand kaum ein Weg an den hohen Kassenbeiträgen auch auf Miet- und Kapitalerträge vorbei.

Zum Teil zahlen Selbstständige Beiträge auf Miet- und Kapitalerträge, obwohl sie ihr Leben lang gesetzlich krankenversichert waren, nur weil sie keine gesetzliche Rente erhalten.

Kaum bekannt ist ein Ausweg: freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung. Zahlen Selbstständige wenigstens fünf Jahre lang freiwillig Beiträge ein, haben sie Anspruch auf eine gesetzliche Rente und können, wenn die sonstigen Bedingungen erfüllt sind, in der Krankenversicherung der Rentner versichert werden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt auf Anfrage, dass die Höhe der Rente unerheblich sei. Schon der Mindestbeitrag für freiwillige Beiträge an die Rentenkasse von derzeit 84,15 Euro pro Monat reicht aus, damit nach fünf Jahren ein Rentenanspruch besteht. Bis Ende März können freiwillige Beitragszahler noch Rentenbeiträge für 2015 nachzahlen. Zahlen sie dann bis 2019 ein, haben sie bei Erreichen des Rentenalters Anspruch auf eine Rente.

Überweisen Selbstständige dauerhaft nur den freiwilligen Mindestbeitrag, würden sie auf Basis aktueller Rentenwerte insgesamt gut 5000 Euro einzahlen und bekämen dafür später etwas mehr als 20 Euro gesetzliche Rente im Monat. Werden die Rentner dann in der Krankenversicherung der Rentner eingestuft, zieht ihnen die Rentenversicherung von der Minirente derzeit rund elf Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung ab, also nur zwei Euro im Monat. Miet- und Kapitalerträge bleiben beitragsfrei. Von solchen Beiträgen können andere Krankenversicherte im Alter nur träumen.

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