Krankenversicherung Wie Rentner ihre Krankenkassen-Beiträge senken

Ein von uns vorgestellter Spartrick, mit denen vor allem Selbstständige im Ruhestand ihren Krankenkassenbeitrag drücken können, hat großes Echo hervorgerufen. Eine Auswahl an Leserfragen - und unsere Antworten.

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Krankenkassenkarten Quelle: dpa

Wir haben eine Strategie vorgestellt, mit der vor allem Selbstständige im Ruhestand ihren Beitrag an eine gesetzliche Krankenversicherung stark senken können. In Extremfällen sind dadurch über 700 Euro monatliche Ersparnis möglich. Viele Leser meldeten sich daraufhin mit Fragen zu ihrer konkreten Situation. Auch wenn wir keine Beratung im Einzelfall bieten können, gehen wir hier auf grundsätzliche Fragen ein, die sicherlich auch für andere interessant sein können.

Eine konkrete Beratung im Einzelfall können nur dafür ausgebildete Berater geben. Auch die Krankenkassen und die gesetzliche Rentenversicherung stehen für Auskünfte zur Verfügung. Die Zuschriften wurden von uns redaktionell bearbeitet, anonymisiert, genaue Euro-Beträge in den meisten Fällen gerundet oder verallgemeinert.

Was die Krankenkasse alles zahlt
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Leserfrage: Ich zahle bei meiner Krankenkasse, bei der ich seit Mitte der Fünfzigerjahre Mitglied bin, seit Jahresanfang rund 750 Euro im Monat Beitrag, obwohl ich nur noch Einkünfte aus Kapitalerträgen und aus Vermietung und Verpachtung habe. Ich bin Geschäftsführer eines Unternehmens, das aber nur noch ab und zu an alte Kunden liefert. Gewinne fallen nicht mehr an, fremde Arbeitnehmer werden nicht mehr beschäftigt und auch ich beziehe auch kein Gehalt mehr. Daher die Frage: Seit wann besteht die Regelung, dass auf Miet- und Kapitalerträge keine Krankenkassenbeiträge mehr bezahlt werden müssen?

Antwort: Grundsätzlich fallen Krankenkassenbeiträge auf Mieten und Kapitalerträge an, wenn Sie als Rentner nicht in der Krankenversicherung der Rentner, sondern als freiwilliges Mitglied eingestuft sind. Insofern müssten sie es schaffen, in der Krankenversicherung der Rentner eingestuft zu werden, damit Miet- und Kapitalerträge künftig beitragsfrei bleiben.

Die Regelung für die Krankenversicherung der Rentner (in der auf Mieten und Kapitalerträge keine Krankenkassenbeiträge anfallen) ist nicht neu, knüpft aber – wie im Beitrag beschrieben – an mehrere Voraussetzungen. Dies sind:

- Ausreichend lange Vorversicherungszeit in der GKV

- Bezug einer gesetzlichen Rente

- Keine Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit und keine Einkünfte aus einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit

Wenn Sie keine gesetzliche Rente erhalten, könnten Sie sich über freiwillige Beiträge (wie im Artikel hier beschrieben) einen solchen Anspruch sichern und damit dann in der Krankenversicherung der Rentner eingestuft werden (so dass Miet- und Kapitalerträge beitragsfrei bleiben). Allerdings würde dies eben ein paar Jahre dauern, da sie erst bei Beiträgen für fünf Jahre (und nach Erreichen der Regelaltersgrenze) Anspruch auf eine Rente haben. Bis Ende März können sie aber noch freiwillige Beiträge für 2015 zahlen, so dass dieses Jahr noch abgedeckt werden könnte.

Falls Sie bereits eine gesetzliche Rente erhalten, könnte es an ihrer selbstständigen Tätigkeit liegen, dass auch Miet- und Kapitalerträge noch mit Beiträgen belastet werden. In diesem Fall sollten Sie ihren Krankenversicherer darüber informieren, dass es sich nicht um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt.

Leserfrage: Ich habe Ihren Beitrag in der Wirtschaftswoche mit großem Interesse gelesen. Ich bin Rentner und beziehe ein kleine berufsständische Rente. Da ich auch noch Mieterträge beziehe, habe ich bisher monatlich über 700 Euro an meine Krankenkasse bezahlt. Ich war als selbstständiger Arzt immer gesetzlich krankenversichert. Für den Eintritt in das berufsständische Versorgungswerk musste ich mich bei Berufseintritt  von der deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Kann ich jetzt auch in die Krankenversicherung der Rentner eintreten? Ist meine Rente eine gesetzliche Rente?

Antwort: Die berufsständische Rente zählt nicht als gesetzliche Rente. In Ihrem Fall könnte es aber über freiwillige Rentenbeiträge möglich sein, eine solche zu erhalten und dann auch die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner zu erfüllen. Damit wären dann nur diese Rente und die berufsständische Rente beitragspflichtig, Miet- und Kapitalerträge hingegen nicht.

Dies geht unabhängig vom Alter, wenn Sie bislang noch keinen gesetzlichen Rentenanspruch haben. Auch wenn dies ein paar Jahre dauert, kann es danach eben die Krankenkassenbeiträge stark drücken. Konkret geht es ja nicht um diese Rente, sondern allein darum, Zugang zur Krankenversicherung der Rentner zu haben. Sollten Sie allerdings noch hauptberuflich selbstständig tätig sein, wäre eine Einstufung in der Krankenversicherung der Rentner bis zur Aufgabe dieser hauptberuflichen Tätigkeit nicht möglich.

Dabei handelt es sich - wie gesagt - um freiwillige Rentenbeiträge, keine Regelbeiträge im Rahmen der normalen Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung.

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