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kolumne Krötenwanderung: Kinderausweis wird zur Pflicht

Kolumne von Anke Henrich

Einen Koffer links, einen rechts und noch zwei Kindern beim Einchecken am Flughafen dabei. So macht Familienurlaub gleich von Anfang an Spaß. Noch besser wird es, wenn Eltern ab sofort jedes Kind mit einem eigenen Reisepass ausweisen können.

Die Stiftung Warentest hat acht Preissuchmaschinen und neun Online-Reisebüros unter die Lupe genommen und jeweils nach dem günstigsten Preis für 15 One-Way-Flüge ab deutschen Flughäfen gesucht. Darunter waren je fünf innerdeutsche Flüge, fünf Flüge innerhalb Europas und fünf weltweite Flüge.

Bild: dpa

Denn fehlt der Pass, geht es bestenfalls im Schweinsgalopp zur Bundespolizei am Flughafen, schlimmstenfalls bleibt die Familie am Boden. Ab dem 26. Juni genügt der Eintrag der Kinderschar in den mütterlichen oder väterlichen Ausweis nicht mehr! Das gilt auch für Reisen innerhalb Europas. So will es eine EU-Verordnung, die Pässe sicherer machen und vor Missbrauch schützen soll. Schon seit 2007 werden keine Kinder mehr im Pass der Eltern eingetragen. Wegen der zehnjährigen Gültigkeit können entsprechende Pässe aber noch fünf Jahre im Umlauf sein.

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Ganz neu ist, dass Kinder - wie auch die Großen - einen biometrischen Ausweis benötigen. Das heißt: Gesicht geradeaus, Augen auf und nicht lachen. Wenn möglich, sollte von den Eltern auf den Fotos auch nicht allzuviel zu sehen sein - auch wenn die beispielsweise das Neugeborene beim Sitzen unterstützen müssen.

Passinhaber müssen selbst unterschreiben

Wer für seine Kinder neue Pässe beantragen will, sollte dran denken: Gut Ding braucht Weile - bis zu den Sommerferien werden die Pässe nicht mehr fertig. Und wer was zu lachen haben möchte: Die neuen Pässe müssen von den Kindern selbst unterschrieben werden – auch wenn die erst im höheren Zwergenalter sind und Mami die Buchstaben auf einem Zettel noch vormalen muss.

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Das sichert dem roten Büchlein aber vermutlich ein langes Leben auch nach dem Ablaufdatum. Die Krakelschrift im fälschungsbewährten-hochsicherheitserprobten-biometrischfotografierten Reisedokument sieht köstlich aus. Und noch etwas: Wer mit seinem Baby „mal schnell“ zum Einkaufen oder Freunde besuchen mit dem Auto in die Schweiz fährt, der weiß anschließend, dass einem binnen zwei Sekunden schlecht werden kann. Wenn nämlich der Schweizer Grenzer bei der Ausreise gen Deutschland freundlich fragt: „Wer sagt denn, dass das ihr Baby ist?“  - und sie haben noch gar keinen Ausweis für den Winzling.

5 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 24.06.2012, 19:12 Uhrirgendwer

    Tut mir leid, ist alles Unsinn! Ich kopiere einmal den Originaltext unserer Meldebehörde:

    Den Antrag muss der/die Personensorgeberechtigte (Mutter und Vater oder der/die Betreuer/in) stellen. Der Kinder-Reisepass wird in der Regel sofort von der Meldebehörde ausgestellt. Der Kinder-Reisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Vom 10. Lebensjahr an muss das Kind den Kinder-Reisepass selbst unterschreiben. Der Kinder-Reisepass wird grundsätzlich mit einem Lichtbild versehen.

  • 05.04.2012, 10:13 UhrKerstin

    Das ist Pech, dann hatten Sie eine sehr schlechte Sachbearbeiterin. Fakt ist, dass die Sachbearbeiterin Sie nicht hätte "zwingen" dürfen, denn lt. Passgesetz ist ein Unterschrift nur für Kinder ab dem 10. Lebensjahr Pflicht und ab dem 6. Lebensjahr lediglich "zulässig". Nachzulesen in der Passverwaltungsvorschrift Ziff. 4a, Punkt 1.
    Also keinesfalls eine allgemeingültige Aussage, die ich in einem Artikel der Wirtschaftswoche so erwarten würde. Ein Anruf beim BMI hätte genügt, um diese Aussage zu prüfen.

  • 04.04.2012, 18:17 UhrHenrich

    @ xxxmama: schön, wenn Sie ihren Kinderreisepass so schnll bekommen haben. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass ist leider nicht immer so. Dann wane ich andere Eltern doch lieber vor.
    @ Kerstin: Doch, wenn es die Sachbaerbeiterin Im Bürgerbüro es so will, muss auch das Kindergarten-Kind unterscheiben - auch erlebt.

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