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kolumne Krötenwanderung: Lohnsteuer-Freibeträge in Gefahr

Kolumne von Anke Henrich

Wer sich auch für 2013 steuerliche Freibeträge sichern will, muss jetzt einen neuen Antrag stellen. Die alten Freibeträge entfallen.

Arbeitszimmer

Das häusliche Arbeitszimmer dürfen aktuell jene Arbeitnehmer absetzen, bei denen dieser Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. In diesem Fall können die Kosten in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Ein Abzug des Arbeitszimmers kommt auch bei den Arbeitnehmern in Betracht, denen der Chef keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Das ist beispielsweise bei Lehrern häufig der Fall. In diesem Fall können pro Jahr aber maximal 1.250 Euro abgerechnet werden.

Für Aufsehen hat im vergangenen Jahr eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln gesorgt (Az: 10 K 4126/09). Demnach können die Kosten für ein Arbeitszimmer selbst dann abgerechnet werden, wenn dieses zum Teil privat als Wohnzimmer genutzt wird. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage steht aber noch aus.

Bild: © Caroline Arber/moodboard/Corbi

Alles soll einfacher und schneller werden mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren bei der Lohnsteuerkarte. Möge es so kommen! Aber was viele nicht wissen: 2011 und 2012, in der Übergangszeit von der Papierkarte auf die elektronische Erfassung, wurden alle Freibeträge noch automatisch übertragen. Damit ist jetzt Schluss. Ab dem nächsten Jahr gilt das nur noch für die Pauschalbeträge von Behinderten und Hinterbliebene.

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Ab Oktober müssen alle anderen Steuerzahler bei ihrem zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Am besten per Post, rät das nordrhein-westfälische Finanzministerium. Wer persönlich komme, müsse mit Wartezeiten rechnen.

Das Antragsformular finden Sie zum Beispiel hier.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 28.09.2012, 15:42 UhrRedaktion

    Lieber Leser Nurmalso,
    da sich das Verfahren ja für 2013 ändert, glaube ich nicht, dass das allgemein bekannt ist. Wir verkaufen die Information auch nicht als Schlagzeile. Und der Beitrag ist weder dumm noch unqualifiziert, sondern bietet Lesern eine wichtige Information.
    Stephanie Heise
    Redaktion WirtschaftsWoche

  • 28.09.2012, 12:53 UhrNurmalso

    Was für ein ausgesprochen dummer Beitrag - wie unqualifiziert muss man bei WiWo sein, eine solche Selbstverständlichkeit als Schlagzeile zu verkaufen.

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