Lebensversicherung Neuer Steuervorteil bei Auszahlung fällt meist mager aus

Lebensversicherungen: Der erhoffte Steuervorteil ist oft mager. Quelle: Getty Images

Versicherte können 2017 erstmals von einem Steuervorteil bei Auszahlungen aus Lebensversicherungen profitieren. Doch vom Vorteil bleibt wenig übrig. Ein paar Zahlenbeispiele.

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Manchmal dauert es, bis eine Regel sich in der Praxis auswirkt. So ist es etwa bei den Steuerregeln für Lebensversicherungen, die 2005 geändert wurden. Seitdem müssen Versicherte auf Auszahlungen aus allen neu abgeschlossenen Verträgen Steuern zahlen. Nur ein Vorteil bleibt ihnen: Kassieren Versicherte das Geld erst mit 60 Jahren (bei seit 2012 abgeschlossenen Verträgen mit 62 Jahren) oder später und nach wenigstens zwölf Jahren Laufzeit, müssen sie nur die Hälfte des Ertrags versteuern. Dabei umfasst der Ertrag die Auszahlung abzüglich aller gezahlten Beiträge.

Steuervorteil erstmals in 2017

Wegen der Mindestlaufzeit kommt diese Regel 2017 erstmals zum Einsatz. Nur könnten einige Lebensversicherte dabei bitter enttäuscht werden, denn der Vorteil fällt in der Praxis viel kleiner aus als erhofft.

Der Reihe nach: Auch wenn Versicherte die Bedingungen für den Steuervorteil erfüllen, behält ihr Versicherer vorerst die volle Steuer ein: 26,375 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Kirchensteuer käme noch hinzu. Damit der Steuervorteil greift, müssen Versicherte die Auszahlung dann in ihrer Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Das Finanzamt erstattet zu viel gezahlte Steuer.

Allerdings berechnet es dabei auf die Hälfte des Ertrags nicht die Abgeltungsteuer, sondern den persönlichen Steuersatz des Versicherten. Anders als der pauschale Satz der Abgeltungsteuer hängt dieser von der Höhe der Einkünfte ab: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Im Zusammenspiel drücken diese Faktoren den Steuervorteil, wie Zahlenbeispiele zeigen. Angenommen, ein Versicherter mit 30.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen würde bei der Auszahlung 100.000 Euro Ertrag kassieren. Der Versicherer würde dann 26.375 Euro einbehalten (Abgeltungsteuer und Soli). Gibt der Versicherte die Auszahlung in der Steuererklärung an, würde er aber nur knapp 5600 Euro davon zurückbekommen, gerade mal 21 Prozent.

Es gilt der persönliche Steuersatz

Zwar müsste der Versicherte über die Steuererklärung nur den halben Ertrag, also 50.000 Euro, versteuern. Doch weil durch die Auszahlung sein Gesamteinkommen stark steigen würde, fiele auch auf das übrige Einkommen ein höherer Steuersatz an. Außerdem müsste er auf jeden Euro an Ertrag aus der Lebensversicherung einen höheren Steuersatz als die pauschale Abgeltungsteuer zahlen. Noch geringer ist der Vorteil, wenn der Versicherte mehr Einkommen hat. Bei 50.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen ohne die Auszahlung aus der Lebensversicherung, würde der Steuervorteil bereits auf 16 Prozent der sonst fälligen Summe sinken.

Entscheiden sich Lebensversicherte gegen eine Einmalauszahlung und für die Zahlung einer lebenslangen Rente, spielt es keine Rolle, wann der Vertrag abgeschlossen worden ist oder wie lange er lief: Dann wird lebenslang ein vom Alter bei Rentenstart abhängiger Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei einem Rentenstart mit 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent. Er basiert auf einer angenommenen Kapitalverzinsung von drei Prozent. Wird die im Niedrigzinsumfeld nicht erreicht, zahlen Versicherte Steuer auf eine Rückzahlung ihrer Beiträge. Geht man von nur zwei Prozent Verzinsung aus, läge der tatsächliche Ertragsanteil mit 65 bei nur 14 Prozent.

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