Lichthupe und laute Musik Häufige Irrtümer im Straßenverkehr

Über die Benutzung des Handys, der Lichthupe oder der Lücke zwischen den Fahrstreifen im Stau kursieren immer wieder falsche Annahmen unter Autofahrern. Experten geben Auskunft zu StVO-konformem Verhalten.

Auf der Fahrt zur Arbeit oder in den Urlaub kommt es oft zu Staus. Besonders Motorradfahrer nutzen gerne die Lücke zwischen den Fahrstreifen und schlängeln sich an den stehenden Autos vorbei. Das Rechtsüberholen, zu dem auch das Durchschlängeln zählt, ist aber laut der ARAG-Experten unzulässig und kann als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Bußgeld und bis zu 3 Punkten in Flensburg geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall, rechnen die Gerichte dem Fahrer außerdem ein Mitverschulden an. Auch das Ausweichen auf den Seitenstreifen ist nicht zulässig. Der gilt nämlich laut StVO nicht als Fahrbahn und darf deshalb nicht zum Fahren benutzt werden. Links überholen dürfen Motorradfahrer zwar grundsätzlich, aber nur innerhalb der Fahrbahnmarkierung und das scheitert oft an dem fehlenden Platz. Anders sieht die Lage nach der StVO für Mofa- und Radfahrer aus, denn sie dürfen einen Stau oder wartende Fahrzeuge an der Ampel vorsichtig rechts überholen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 5 Ss (OWi) 151/90). Quelle: Reuters
High Heels Quelle: dpa
Geht es auf der Fahrbahn weder vorwärts noch rückwärts, sorgt die Musikanlage oder ein tragbarer Musikspieler für Ablenkung. Dennoch darf die Musik nicht so laut sein, dass die Umgebungsgeräusche völlig überdeckt werden. Eine Beeinträchtigung liegt spätestens dann vor, wenn der Fahrer ein Martinshorn überhört und den Einsatzwagen behindert, egal, ob die laute Musik aus der Anlage kommt oder Kopfhörer benutzt werden. In diesem Fall begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, die vom Gesetz mit einem Bußgeld von 20 Euro bestraft wird. Quelle: mid
Wenn sich die Fahrzeugkolonne wieder in Bewegung setzt, kommt ein Anruf auf dem Mobiltelefon denkbar ungünstig. Schon das Wegdrücken eines ankommenden Anrufs auf dem Handy während der Fahrt gilt als Benutzung des Geräts und zieht ein Bußgeld nach sich. Das entschied unlängst das Oberlandesgericht Köln und verhängte gegen den Autofahrer eine Geldbuße von 50 Euro (Az.: III-1 RBs 39/12). Denn beim Abweisen des Anrufs wird das Handy ebenso benutzt wie beim Beenden einer Gesprächsverbindung oder beim Ein- und Ausschalten. Ob und aus welchen Gründen die Telefonverbindung scheitert, sei dabei unerheblich, so die Richter. Quelle: mid
Steht dann auf einer einsehbaren Strecke ein Überholvorgang an, darf laut StVO außerhalb der Städte das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen, auch Hupe oder Lichthupe genannt, angekündigt werden. Nur innerhalb geschlossener Ortschaften sind diese Signale verboten. Trotzdem ist darauf zu achten, dass entgegenkommende Fahrzeuge durch das Fernlicht nicht geblendet werden und mehrmaliges Aufblenden oder zu dichtes Auffahren eine Nötigung des Vorausfahrenden darstellt. Quelle: picture-alliance
Ein Mitarbeiter einer Autowerkstatt in Neuss (Nordrhein-Westfalen) montiert am 16.11.2012 Winterreifen an ein Auto. Quelle: dpa
Am Ziel schließlich angekommen, gilt es, einen Parkplatz und den dazugehörigen Parkscheinautomaten zu finden. Ist der Automat vor Ort defekt, muss der Autofahrer bei einem funktionsfähigen Gerät in der gleichen Parkzone einen Parkschein ziehen. Ist das nicht der Fall oder sind auch die anderen Automaten ausgefallen, schreibt die StVO vor, dass eine Parkscheibe zu verwenden ist. Geparkt werden darf dann aber maximal bis zu der auf dem Automaten angegeben Höchstparkdauer. Ist zudem kein passendes Kleingeld zur Hand oder nimmt der Automat ein bestimmtes Geldstück nicht an, muss man sich andere Münzen besorgen. Denn es ist Sache des Autofahrers, so das Oberlandesgericht Hamm, so viele Versuche mit unterschiedlichen Münzen zu machen, bis ein Parkschein produziert wird (Az.: 3 Ss OWi 576/05). Quelle: MID
Wer ärgert sich nicht über den Strafzettel für zu schnelles Fahren oder falsches Parken? Aber wer mit dem Auto unterwegs ist, macht auch Fehler. Das bleibt bei der Fülle von Regeln und installierten Verkehrsschildern auch nicht aus. Im Kraftfahrt-Bundesamt werden über alle Strafzettel und Bußgelder genauestens Statistik geführt. Mit Abstand die meisten Strafzettel verteilen die Ordnungshüter für das falsche Parken. Ob es sich nun um abgelaufene Parkuhren handelt, oder das Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe beziehungsweise in Parkverbots- und Halteverbotszonen, mit dieser Ordnungswidrigkeit wird das meiste Geld eingenommen. Da diese Vergehen mit Strafen von fünf bis 35 Euro nicht in Flensburg erfasst werden, kann man nur schätzen, wie viel Geld jedes Jahr hier kassiert wird. Es dürfte sich dabei um mehrere Millionen Strafzettel handeln. Quelle: mid
Bei den in der Verkehrssünderdatei in Flensburg am meisten gespeicherten Ordnungswidrigkeiten stehen Geschwindigkeitsübertretungen ganz vorne an. Fast drei Millionen Erfassungen gab es hier im Jahr 2010. Nicht registriert sind dabei zudem die Tempovergehen, die nicht mindestens 40 Euro Strafe zur Folge und einen Punkteeintrag hatten. Quelle: mid
Auf Platz drei der Bußgeld-Hitliste rangieren missachtete Vorfahrtsregeln. Ob es sich nun um die Regeln rechts vor links handelt, oder ein Stopp-Schild überfahren wird, ob das "Vorfahrt achten" Zeichen oder rote Ampeln ignoriert wird, hier gibt es viele Möglichkeiten, ein Knöllchen zu erhalten. Auf Rang vier folgt zu geringer Sicherheitsabstand, meist auf Autobahnen. Falsche Überholmanöver schließen die Top-5 ab. Erschreckend, dass schon auf dem nächsten Platz das Delikt Alkohol oder Drogen am Steuer folgt. Die nächsten Plätze belegen falsches Abbiegen, das Ein- und Ausfahren oder Wenden auf Autobahnen, gefolgt von falsch gesicherten Ladungen oder überladene Fahrzeuge. Auf Platz neun der Hitliste rangieren die "technischen Mängel" wie falsche Bereifung am Fahrzeug. Den Abschluss bilden dann die sogenannten "fahrlässigen Halterpflichten" . Quelle: mid
Diese Bilder teilen:
  • Teilen per:
  • Teilen per:
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%