
Viele verheiratete Paare machen eine gemeinsame Steuererklärung, um weniger Lohnsteuer zu zahlen. Für ein Ehepaar erfüllte sich dabei ein Wunschtraum: Das Finanzamt erstattete ihnen 2002 für die Jahre 1998 und 1999 zehnmal so viel Lohnsteuer, wie ihnen eigentlich zustand. Ein Finanzbeamter hatte sich beim Eingeben der Daten vertippt und eine Null hinzugefügt. Das Paar freute sich und steckte das Geld stillschweigend ein.
Die Finanzbeamten bemerkten ihren Fehler erst 2008. Nun wollten sie 90 Prozent der Erstattung plus Zinsen zurückhaben und schickten einen neuen Steuerbescheid. Sie argumentierten, sie hätten ihren Irrtum erst 2008 bemerkt, also sei der Anspruch auf Rückzahlung noch nicht verjährt. Die betroffenen Steuerzahler wendeten dagegen ein, dass die Verjährungsfrist von fünf Jahren bereits abgelaufen sei. Die Frist sei schon 2002 und nicht erst 2008 angelaufen, wie das Finanzamt behauptet. Der Bundesfinanzhof sah es genauso (VII R 55/10). Zahlungsansprüche aus Einkommensteuererklärungen seien grundsätzlich nach fünf Jahren verjährt, so die Richter.
Quelle: dpaSteueränderungen 2012
Kein Jahr ohne Gesetzesnovellen im Steuerrecht. Die neuen Steuerregeln des Jahres 2012 mit dne wichtigsten Änderungen für Eltern, Vermieter, Pendler.
Quelle: APKinderbetreuung:
Eltern müssen künftig nicht mehr aufwändig nachweisen, dass die Betreuung wirklich notwendig ist. Die Anlage "Kind" der Steuererklärung lässt sich deshalb deutlich schneller ausfüllen. Wie bisher dürfen Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten von der Steuer absetzen (maximal 4000 Euro pro Jahr).
Quelle: APKinderfreibetrag:
Wenn volljährige Kinder mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, entfiel bislang der Anspruch der Eltern auf Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das ändert sich: Von 2012 an können Azubis oder Studenten mit Nebenjobso viel verdienen, wie sie wollen. Einschränkungen greifen erst, wenn sie nach der ersten noch eine zweite Ausbildung absolvieren.
Quelle: gmsVermietung an Verwandte:
Immobilienbesitzer, die an Angehörige vermieten, müssen künftig mindestens 66 Prozent der "ortsüblichen Miete" kassieren. Wer die Grenze unterschreitet, darf Zinsen, Reparatur- und Renovierungskosten nicht voll von der Steuer absetzen. Bislang gewährte der Fiskus bereits ab 56 Prozent die volle Absetzbarkeit. Dafür mussten Vermieter aber nachweisen, dass sie mit dem Mietverhältnis einen Gewinn erzielen. Diese Pflicht fällt nun weg.
Quelle: dpaFahrten zur Arbeit:
Wer manchmal mit dem Auto und manchmal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, konnte bislang frei entscheiden, ob er an den Bus- und Bahntagen die Ticketkosten oder ebenfalls die Pendlerpauschale von 0,30 Cent pro Kilometer ansetzt. Künftig müssen sich Pendler entscheiden: Entweder sie machen für alle Fahrten die Pauschale geltend, oder sie setzen nur die Ticketkosten ab. In vielen Fällen sinkt dadurch der Steuervorteil.
Quelle: dapdHöhere Pauschale:
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 steigt die "Werbungskostenpauschale" von 920 auf 1000 Euro. Diesen Betrag zieht das Finanzamt von den Einkünften ab, ohne dass Arbeitnehmer ihre Ausgaben für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Berufskleidung einzeln nachweisen müssen.
Quelle: APNKostenlose Antworten:
Wer eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt haben will, muss dafür zwischen 25 und 91.456 Euro zahlen. Demnächst sind Auskünfte bis zu einem Gegenstandswert von 10.000 Euro aber gratis. Der Gegenstandswert ist - vereinfacht gesagt - der drohende Steuernachteil (also die Differenz zwischen der Steuerlast bei positiver und der Steuerlast bei negativer Auskunft).
Steueränderungen 2012
Kein Jahr ohne Gesetzesnovellen im Steuerrecht. Die neuen Steuerregeln des Jahres 2012 mit dne wichtigsten Änderungen für Eltern, Vermieter, Pendler.
Der Gesetzgeber habe diese Frist festgelegt, um den Steuerzahlern Rechtssicherheit zu geben. Anderenfalls wären sie dem Ermessensspielraum des Finanzamts ausgeliefert. Nach diesem Grundsatz hätte das Finanzamt den Steuerbescheid nicht zulasten der Kläger ändern dürfen. Weil die schlafmützigen Finanzbeamten ihren Fehler zu spät bemerkten, darf das Paar den zu viel erstatteten Betrag behalten.














