Mehr Netto vom Brutto Welche Extras vom Chef sich für Sie lohnen

Spendiert der Chef statt einer Gehaltserhöhung eine Kinderbetreuung, den Opernbesuch oder das neue Smartphone inklusive Vertrag, dann bleibt oft viel mehr Netto vom Brutto. Auch für den Arbeitgeber lohnt es sich, wenn Angestellte statt nach mehr Geld einfach nach Ersatzleistungen fragen – denn es kostet ihn fast nichts.

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Statt das Bruttogehalt zu erhöhen, können Zusatzleistungen vom Arbeitgeber echten Mehrwert haben, ohne dass die Steuer die Vorteile gleich wieder zunichte macht Quelle: Marcel Stahn

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, größere die Motivation. In acht Wochen ist Weihnachten, und viele Unternehmen suchen jetzt nach Präsenten für Mitarbeiter und Kunden. Die Stadt Karlsruhe macht es den ortsansässigen Unternehmen leicht. Das Stadtmarketing hat erstmals in diesem Weihnachtsgeschäft den „Arbeitgeber-Geschenkgutschein“ im Sortiment. Sein Wert von 44 Euro entspricht genau der Summe, die Unternehmenschefs ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei schenken dürfen, und das nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern jeden Monat als Motivationsspritze.

Das ganze Berufsleben hindurch können Chefs ihren Mitarbeitern Extras bieten, von denen beide profitieren. Denn richtig gemacht, verzichtet der Staat sogar auf seinen Anteil, seien es Steuern oder Abgaben.

Ja, das gibt es wirklich noch. Schon 44 Euro monatlich machen pro Jahr ein Plus von 528 Euro aus, netto. Und mit weiteren Extras ist noch mehr drin. Steuerfrei übernehmen darf der Chef etwa Kosten für Kinderbetreuung, Computerausstattung, Weiterbildungskurse oder für eine Unterstützung in einem Notfall.

Der Clou: „Während von einer Lohnerhöhung häufig nur die Hälfte beim Mitarbeiter ankommt, steht ihm manches Extra ungeschmälert zur Verfügung“, sagt Andreas Frericks, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis in Berlin. Die Variante ist nicht nur für Spitzenverdiener mit hohem Steuersatz interessant. „Sie bringt definitiv allen Arbeitnehmern Vorteile“, so Frericks.

Selbst ausländische Konzerne haben für ihre deutsche Belegschaft inzwischen die steuerlichen Vorteile eines Nebenleistungspakets entdeckt. So liegt es dem Kosmetikkonzern L’Oréal am Herzen, dass seine Mitarbeiter sich pflegen. Was also ist einfacher, als im hauseigenen Personalverkauf kräftig Preise zu reduzieren? Bei Waren, die L’Oréal auch an Dritte verkauft, sind die Rabatte bis zu einer Höhe von 1080 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei. Auch der Mobilfunkgigant Ericsson aus Schweden stellt seinen Mitarbeitern eine Vielzahl von Extras zur Auswahl.

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In der großen Palette ist für jede Generation etwas Nützliches dabei: Dem Auszubildenden kann der Chef beispielsweise eine Tankfüllung oder eine Fortbildung bezahlen. Für junge Familien könnte er die Kinderbetreuungskosten übernehmen sowie einen familientauglichen Dienstwagen stiften. Und für Mitarbeiter fortgeschrittenen Alters sind Erholungsbeihilfen, Kurse zur Rückenschulung sowie Lebensarbeitszeitmodelle interessant. „So können sich die Extras auch der individuellen Entwicklung des Arbeitnehmers im Unternehmen anpassen“, sagt Stefan Fritz, Chef der auf Arbeitnehmerbeteiligung spezialisierten Beratung mit-unternehmer.com.

Wichtig für alle Beteiligten: Die Tarifbindung eines Betriebes ist kein K.-o.-Kriterium für Extras und lasse „kreative Möglichkeiten“. Leichter falle die Gestaltung jedoch bei außertariflich Bezahlten, so Fritz.

Die Krux bei jeder Gehaltserhöhung ist, dass mit ihr auch die Steuer- und Abgabenlast steigt – für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Beschäftigte klettern wegen der sogenannten kalten Progression nach einer Lohnspritze auf der Steuertarifleiter nach oben und müssen dann einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens an den Fiskus abliefern. Im Extremfall kann das sogar dazu führen, dass Arbeitnehmer nach einer Lohnerhöhung weniger im Portemonnaie haben.

Steuerfreie Zusatzleistungen für Arbeitnehmer
Kindergarten Quelle: dpa
Staatstheater in Schwerin Quelle: dpa
Ein Mann isst etwas Quelle: dpa
Laptops Quelle: AP
Autobahn Quelle: dpa
Stempel Steuer Quelle: MH - fotolia.com
Wohnung Quelle: the_builder - Fotolia

Ende 2012 wollte die schwarz-gelbe Regierungskoalition diesen Automatismus abschaffen. Sie scheiterte allerdings am rot-grünen Widerstand im Bundesrat. Union und FDP schafften es immerhin, den Grundfreibetrag anzuheben, von 8130 Euro auf 8354 Euro. Der Freibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum nicht durch Steuern gemindert wird. „Die Entlastung hält sich aber in Grenzen, insbesondere wenn die Inflation berücksichtigt wird“, sagt Frericks.

Deshalb lohnt es sich noch immer, auf Extras zu setzen. Was Arbeitnehmern und -gebern Vorteile bringt, gerät naturgemäß schnell ins Visier der Finanzämter. Die Beamten vermuteten in der Vergangenheit hinter vielen Wohltaten Lohndumping. Und Betriebsprüfer werteten Extras häufig als sogenannte geldwerte Vorteile. Da diese steuerpflichtig sind, flatterten Betroffenen schnell Nachzahlbescheide ins Haus.

Doch inzwischen sind die steuerlichen Fronten geklärt. Chefs dürfen Extras nicht einseitig als Steuersparmodell nutzen und tariflich vorgeschriebene Lohnerhöhungen in Warengutscheine ummünzen. Oder sie können den Bruttoarbeitslohn reduzieren und stattdessen monatliche Zuschüsse zur Kinderbetreuung einführen. „Nur wenn es die Leistung zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gibt, bleibt sie steuerfrei. Das kontrollieren die Steuerprüfer in den Unternehmen“, sagt Frericks. Wer heutzutage noch trickst, muss deshalb mit Nachzahlungen rechnen.

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