Selbstständige und Freiberufler, die Kosten sparen wollen, arbeiten oft von zuhause aus, statt in einem angemieteten Büro. Wer nur einen Computer und ein Telefon zum Arbeiten braucht, muss sich in der Regel auch keine Sorgen machen, dass der Vermieter etwas dagegen haben könnte. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn die Ausübung des Berufes in den eigenen vier Wänden dafür sorgt, dass die Nachbarn oder auch die Wohnung selbst über Gebühr leiden.
So hat erst im April der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass Vermieter beispielsweise keinen Musikunterricht in Mietwohnungen dulden müssen. Ohne Absprache müsse der Vermieter eine solche teilgewerbliche Nutzung grundsätzlich nicht akzeptieren, hieß es zur Begründung (Az. VIII ZR 213/12). Etwas anderes kann dem Gericht zufolge nur dann gelten, wenn der Mieter nachweist, dass von dem Unterricht keine Störungen ausgehen.
Die Richter gaben damit einem Vermieter aus Berlin recht, der einem Gitarrenlehrer 2011 fristlos gekündigt hatte. Dieser hatte pro Woche zehn bis zwölf Schülern Unterricht in seiner Wohnung gegeben, was im Haus zu Streit mit Nachbarn geführt hatte. Der Musiker war zu seiner pflegebedürftigen Mutter gezogen und hatte nach deren Tod die Wohnung übernommen.
Was zumutbar ist
Grundsätzlich muss der Vermieter Jobs erlauben, bei deren Ausübung die Wohnung weder verändert noch beschädigt wird und kein erheblicher Publikumsverkehr zu erwarten ist. Wer sich im Wohnzimmer einen Computer aufstellt, um am Wochenende von zuhause aus die Buchhaltung zu erledigen, läuft also keine Gefahr, die Wohnung zu verlieren. Bei einem Kosmetikstudio, dem Musiklehrer oder einem Immobilienbüro sieht es da schon anders aus. Auch Kinderbetreuung in der Privatwohnung, beispielsweise als Tagesmutter, kann kritisch werden. Zum Einen ist dadurch mit einer Lärmbelästigung der Nachbarn zu rechnen und zum Anderen herrscht der erwähnte Publikumsverkehr, wenn Eltern ihre Kinder bringen und abholen. Allerdings gibt es - wie bei allen Mietrechtssachen - auch hier keine einheitlichen Vorschriften. Im Zweifelsfall entscheidet immer ein Gericht.