Ab dem 1. Januar 2013 muss jeder Haushalt eine Rundfunkpauschale zahlen. Die Preise für den Medienkonsum richten sich also nicht mehr nach der Zahl von Radio- und Fernsehempfangsgeräten, sondern nach Haushalten. 40 Millionen Haushalte in Deutschland müssen ab dem kommenden Jahr eine monatliche Gebühr von 17,98 Euro zahlen. Auch dann, wenn Bürger nie öffentlich-rechtliche Programme gucken und weder Radio, noch Fernseher noch Computer besitzen. Nicht zahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die wichtigsten Fragen zur neuen Rundfunkabgabe
Sie wird zunächst für jeden Haushalt und Betrieb fällig. Hartz-IV-Empfänger können einen Antrag auf Befreiung stellen. Menschen mit Behinderungen werden mit einem reduzierten Beitrag eingestuft. Bislang richtet sich der zu zahlende Betrag nach den vorhandenen Geräten.
Ab 1.1.2013 kostet die Haushaltsabgabe 17,98 Euro pro Monat. Somit wird es nicht teurer fernzusehen, Radio zu hören oder im Internet zu surfen - zumindest für diejenigen, die schon zahlen.
Ja. Die Gebühr betrifft alle. Verfassungsrechtler haben die Rechtmäßigkeit bereits mehrfach geprüft.
Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder eine Ausbildungsförderung wie Bafög oder Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit - allerdings nur auf Antrag. Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlose und schwer behinderte Menschen sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen.
Der neue Rundfunkgebühren-Staatsvertrag soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es ändert sich für bereits zahlende Kunden nichts.
Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Nein. Die Schnüffelei der GEZ ist nicht mehr nötig. Da jeder zahlen muss, ist es egal, ob jemand Geräte hat oder nicht.
Die Beiträge für Firmen werden künftig pro Betriebsstätte erhoben und nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt.
Einfacher, transparenter, gerechter – so beschreibt die Gebühreneinzugszentrale ihren neuen Servicebeitrag. Ein fadenscheiniger Slogan für eine Abgabe, die sich längst selbst überholt hat.
Einfacher ist das System vor allem für die GEZ selbst. Statt mit hohem Personalaufwand auch vor Ort zu fragen, ob jemand einen Fernseher besitzt, wird dies einfach allen Haushalten ungeprüft unterstellt. Selbst Menschen mit Behinderungen werden künftig zur Kasse gebeten. Blinde Mitbürger beispielsweise sind nicht mehr grundsätzlich vom Beitrag befreit, sondern sollen noch ein Drittel der Pauschale berappen. Immerhin können sie Radio hören oder einen Computer nutzen.