Missbrauch bei Patientenverfügung Hilflos ausgeliefert

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Wie lässt sich der Missbrauch vermeiden?

Am Wichtigsten ist eine bis ins Detail ausformulierte Patientenverfügung, die keinen Interpretationsspielraum lässt. Sie muss klar regeln, welchen medizinischen Maßnahmen der Kranke in welchem Krankheitsstadium noch zustimmt – und welche er ab wann ausschließt. Aber:  Faktisch lässt sich das mangels medizinischen Wissen kaum ohne die Hilfe eines Mediziners, eines Hospizbetreuers, einer Organisation wie der Bundeszentrale Patientenverfügung oder einem darauf wirklich spezialisierten Anwalts klären.  

Selbstredend darf auch nur solch ein Betreuer eingesetzt werden, der das ihn in gesetzte Vertrauen rechtfertigt. Aber das allein reicht noch nicht, warnt Gitta Neumann. „Entscheidend für den Ernstfall ist, dass der Schreiber der Patientenverfügung und sein Betreuer vorher miteinander geredet haben und der Betreuer genau weiß, was der Schreiber mit welcher Formulierung ausdrücken wollte“, plädiert Neumann für mehr Kommunikation. „Bei einer schnell ausgefüllten und zu den Akten gelegten Standard-Vollmacht aus dem Internet weiß der Betreuer erfahrungsgemäß oft gar nicht, was denn eigentlich die Intention des mittlerweile Schwerkranken war.“

Ein Beispiel: Wie hoch muss die Überlebenswahrscheinlichkeit aus Sicht des Kranken sein, damit er sich längerfristig künstlich beatmen lassen will? Sind 30 Prozent zu wenig? Müssen es mehr als 50 Prozent sein? Soll Gottes Wille entscheiden statt dem eines Mediziners? War der Kranke ohnehin schon des Lebens müde oder von Grund auf optimistisch und kampfbereit?

Wie viel Schaden am Gehirn wären ihm erträglich für ein aus seiner persönlichen Sicht lebenswertes Leben?  Schwierige Fragen.   

Können sich der eingesetzte Betreuer und die Ärzte nicht über die Fortführung oder den Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung auf Basis der Patientenverfügung verständigen, kann jede Seite das so genannte Betreuungsgericht anrufen.

Dann entscheidet ein Betreuungsrichter binnen Tagen,  wie es mit dem Schwerkranken weitergehen soll.

Doch soweit sollte es eigentlich nicht kommen. Reden hilft. Auch hier.

Gute Unterstützung bei der Patientenverfügung bietet die ausführliche und kostenlose Broschüre des Bundesjustizministeriums und das kostenpflichtige, so eben aktualisierte Taschenbuch der Verbraucherzentrale.

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