Musterprozess Etappensieg für klagende Telekom-Aktionäre

Mehr als 16 Jahre nach dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom haben klagende Kleinaktionäre einen juristischen Etappensieg gegen den Bonner Konzern erzielt. Doch am Ziel sind die Anteilseigner noch lange nicht.

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Der damalige Vorstand der Deutschen Telekom gibt am 19.06.2000 in Frankfurt eine Pressekonferenz. Es spricht der Telekomchef Ron Sommer (M), der Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Dieter Winkhaus (l) und Telekom-Finanzchef Karl-Gerhard Eick (r) verfolgen Sommers Ausführungen. Mehr als 16 Jahre nach dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom haben klagende Kleinaktionäre einen juristischen Etappensieg gegen den Bonner Konzern erzielt. Quelle: dpa

Frankfurt Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gab den rund 16.000 Klägern anhand einer Musterklage gegen die Telekom am Mittwoch grundsätzlich Recht. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über möglichen Schadenersatz müssen sie sich aber voraussichtlich weiter gedulden, weil wahrscheinlich noch der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall beschäftigt wird. Die Telekom kündigte bereits an, Rechtsmittel zu prüfen.

Das Bundesgericht in Karlsruhe hatte schon in einem früheren Verfahren einen schwerwiegenden Fehler im Telekom-Verkaufsprospekt aus dem Jahr 2000 festgestellt. Das OLG Frankfurt musste nun anhand einer Musterklage klären, ob den Klägern Schadenersatz grundsätzlich zusteht. Dies muss dann aber in jedem Fall einzeln entschieden werden. Insgesamt geht es um rund 80 Millionen Euro.

Es sind ausschließlich Papiere aus dem dritten Telekom-Börsengang im Juni 2000 betroffen. Sie stammten aus dem Bestand der staatlichen KfW-Bank und wurden mit erheblichem Werbeaufwand zum Frühbucher-Preis von 63,50 Euro (regulär 66,50 Euro) unters Volk gebracht. Der Bund erlöste damals mehr als 15 Milliarden Euro.

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