Neu im neuen Jahr Welche Änderungen 2015 auf Autofahrer zurollen

Bundesweite Kennzeichenmitnahme, eCall-Pflicht, härtere Hauptuntersuchung und neue Inhalte für alte Verbandskästen: Das Jahr 2015 bringt einige Neuerungen und Vorschriften, die Autofahrer kennen sollten. Eine Übersicht.

eCall-PflichtAb 2015 wird das automatische Notrufsystem eCall in allen Neuwagen Pflicht. eCall wird automatisch aktiviert, wenn fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren. Sobald das System aktiviert ist, stellt es unter der europäischen Notrufnummer 112 eine Telefonverbindung zur nächsten Notrufzentrale her. Automatisch übermittelt werden beispielsweise der Zeitpunkt des Unfalls, der genaue Standort des verunfallten Fahrzeugs sowie die Fahrtrichtung. Zusätzlich kann ein eCall auch manuell per Knopfdruck ausgelöst werden, beispielsweise durch Zeugen eines schweren Unfalls.  Quelle: dpa
Bundesweite KennzeichenmitnahmeVom 1. Januar 2015 an ist bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbereich kein neues Kennzeichen mehr erforderlich. Fahrzeughalter können dann beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Den Gang zum Straßenverkehrsamt erspart die neue Regelung allerdings nicht. Das Fahrzeug muss weiterhin umgemeldet werden. Quelle: dpa
TÜV-Prüfung wird genauerAb Sommer 2015 sollen bei der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge Prüfadapter zum Einsatz kommen, mit denen die Funktionstüchtigkeit der werksseitig eingebauten sicherheitsrelevanten Systeme getestet wird. Der Adapter wird an die Fahrzeugschnittstelle angeschlossen und soll Manipulationen und Defekte anzeigen. Bei der Bremsenprüfung wird ab 2015 die am Rad erreichte Bremskraft mit dem Druck im hydraulischen System abgeglichen. Die mit dem HU-Adapter ausgelesenen Werte des Bremsdrucksensors im ESP müssen den vorgegebenen Werten des Fahrzeugherstellers entsprechen. Quelle: dpa
Abmeldung von Kraftfahrzeugen Zwar kann man immer noch persönlich zur Zulassunsgstelle gehen, doch einiges wird ab 01.01.2015 einfacher und bequemer. Ab dann ist die Abmeldung auch über das Internetportal www.fahrzeugzulassung-deutschland.de des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) möglich. Parallel dazu haben die regionalen Zulassungsbehörden laut dem 1A Verbraucherportal die Möglichkeit, eigene kommunale Online-Portale zu diesem Zweck einzurichten. Allerdings wird sich die Änderung zu Beginn auf wenige Fahrzeuge beschränken, denn Voraussetzung ist, dass dieses nach dem 1. Januar 2015 angemeldet worden ist. Denn Voraussetzung ist ein QR-Code, der ab Januar bei Neuzulassungen verdeckt auf dem Nummernschild und im Fahrzeugschein abgedruckt wird. Und bis eine Online-Anmeldung möglich ist, wird es noch deutlich länger dauern. Diese soll laut Plan des Bundesverkehrsministeriums erst ab 2017 möglich sein. Quelle: AP
Neue VerbandmittelNeue Vorschriften bestehen ab 2015 auch für Verbandskästen im Pkw. Hier müssen Autofahrer darauf achten, dass neue Verbandskästen der geänderten DIN 13164 entsprechen. Denn der vorgeschriebene Inhalt hat sich geändert. Dazu gehören jetzt zum Beispiel neu zwei Feuchttücher zur Hautreinigung und ein 14-teiliges Pflaster-Set. Bisherige Verbandskästen müssen aber nicht ausgetauscht werden, wenn das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist. Quelle: PR
KurzzeitkennzeichenAm 1. April 2015 treten schärfere Regelungen für die Zuteilung der Überführungskennzeichen in Kraft. Kurzzeitkennzeichen werden nur noch zugeteilt, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll, bekannt und einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (HU/SP) unterzogen worden ist. Außerdem müssen die Fahrzeugdaten im Fahrzeugschein eingetragen sein. Ohne gültige HU/SP werden lediglich Fahrten zur Zulassungsbehörde beziehungsweise zu einer Prüfstelle zur Erlangung der HU erlaubt sein. Diese Fahrten sind begrenzt auf den Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, sowie einen angrenzenden Bezirk. Quelle: PR
Förderung für RußpartikelfilterVom kommenden Jahr an wird auch die Förderung von Nachrüstungen an Dieselfahrzeugen mit einem Rußpartikelfilter fortgesetzt. Der Bund stellt dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung.  Quelle: dpa
Maut-AusweitungÄnderungen gibt es ebenfalls bei der Lkw-Maut, die ausgeweitet und vereinheitlicht wird. Landstraßen und Autobahnen kosten künftig gleich viel Maut. Die Sätze sind nach Schadstoffausstoß gestaffelt und werden zum überwiegenden Teil gesenkt. Ab Juli 2015 wird die Maut für weitere 1.100 Kilometer Bundesstraße fällig und ab Oktober 2015 müssen auch Lkw ab 7,5 Tonnen die Gebühr entrichten. Quelle: dpa
Abgasnorm Euro 6Eine weitere Neuerung ist das Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 6. Diese ist dann bei Erstzulassungen von Diesel-Fahrzeugen verbindlich und soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. Ganz im Gegensatz dazu läuft die Kfz-Steuer-Befreiung von Elektroautos für zehn Jahre im Dezember 2015 aus. Bei einer späteren Zulassung gibt es nur noch fünf Jahre Steuerfreiheit. Im Vergleich zur Abgasnorm Euro 5 sinkt die Grenze des Stickoxid-Ausstoßes bei Dieselmotoren um 50 Prozent auf 80 Milligramm pro Kilometer, die Partikelemissionen werden auf 4,5 Milligramm abgesenkt. Bei Benzinern sinkt der zulässige Stickoxid-Wert auf 60 Milligramm pro Kilometer. Quelle: dpa
Schwarzfahren wird teurerWer mal vom Auto umsteigt, sollte wissen: Ab 1. Januar 2015 soll das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen um 50 Prozent teurer werden. Statt bislang 40 Euro werden dann 60 Euro Strafe fällig. Den deutschen Verkehrsverbünden entgehen nach Angaben des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VdV) pro Jahr rund 250 Millionen Euro an Einnahmen aufgrund von Schwarzfahrten. Quelle: dpa Picture-Alliance
E-Mobilitätsgesetz tritt in KraftIm Frühjahr 2015 soll das neue Elektromobilitätsgesetz den Fahrern von Elektroautos Vorteile bescheren. Vorgesehen sind die Nutzung von Busspuren durch E-Autos, spezielle Zufahrtsrechte und kostenlose Parkmöglichkeiten auf ausgewiesenen Flächen. Die Entscheidung darüber, welche konkreten Privilegien tatsächlich gewährt werden, liegt allerdings bei den Städten. Diese haben sich gegen eine Bevorzugung von E-Autos ausgesprochen, weil damit Nachteile für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbunden sind, so die Befürchtung. Von dem Gesetz profitieren sollen neben reinen Elektroautos auch Hybridautos sowie Wasserstoff- beziehungsweise Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Um Missbrauch zu verhindern, sollen die infrage kommenden Fahrzeuge ein besonderes Kennzeichen bekommen. Quelle: dpa
Steuerbonus für E-Autos eingeschränktDie seit 2011 geltende Steuerbefreiung über zehn Jahre für Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle läuft zum Jahresende 2015 aus. Halter von E-Autos, die zwischen 2016 und 2020 neu zum Verkehr zugelassen werden, profitieren nach Darstellung des ACE dann nur noch von einem fünf Jahre andauernden Erlass der Kfz-Steuer. Quelle: dpa
Verkehrssicherheit: Euro NCAP wird verschärft2015 werden die Anforderungen der Verbraucherschutzorganisation Euro NCAP an die Fahrzeugsicherheit in allen Bereichen deutlich angehoben. Zusätzlich zum bisherigen Prüfverfahren gehört ab Januar ein zweiter Frontalcrashtest zum Programm, der mit sogenannter voller Überdeckung gefahren wird. Beim Seitenaufprall wird künftig mit einer fahrbaren Barriere und einem neuen Dummy gearbeitet. Zusätzlich wird der Seitenaufprall auf einen Pfahl abgeändert, auch hier kommt ein neuer Dummy zum Einsatz. Die Ergebnisse der beiden Frontalcrashversuche fließen gleichwertig in das Rating ein. Das Risiko eines Schleudertraumas bei einem Heckaufprall wird etwas höher bewertet als im Vorjahr. Quelle: dpa
Versicherungen: Neue Typ- und RegionalklassenAb dem 1. Januar treten bei den deutschen Kfz-Versicherern die neu berechneten Regional- und Typklassen in Kraft. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt, werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung jeweils rund 13 Prozent herauf- oder heruntergestuft. Fast 74 Prozent der Autofahrer bleiben bei der Regionalklasse in der bisherigen Stufe. Bei der Pkw-Haftpflicht verbleiben 74 Prozent der Fahrzeuge in der bisherigen Typklasseneinstufung, 26 Prozent aller Autobesitzer müssen sich auf neue Tarife  einstellen. Bei der Vollkaskoversicherung gibt es für 54 Prozent der Versicherten keine Veränderung bei der Einstufung. Während nur zehn Prozent der Vollkasko-Versicherten schlechter eingestuft werden, können 36 Prozent mit besseren Tarifklassen rechnen. Quelle: obs
Umweltzonen ausgeweitetDie Stadt Siegen in Nordrhein-Westfalen plant, ab dem 1. Januar eine Umweltzone einzurichten. Berechtigt zur Einfahrt werden nur Fahrzeuge mit grüner Plakette sein. In der Fahrradstadt Münster (NRW) verschärfen sich die Bedingungen für die Umweltzone. Die bislang tolerierten Autos mit gelber Feinstaub-Plakette müssen ab dem 1. Januar 2015 draußen bleiben. Voraussetzung zur Einfahrt in das Sperrgebiet ist nun die grüne Plakette. Gleiches gilt für Schramberg in Baden-Württemberg. Auch hier ist ab dem 1. Januar eine grüne Plakette erforderlich, um in die Umweltzone hineinfahren zu dürfen. Quelle: obs
AEBS und LDWS für Lkw und BusseVom 1. November 2015 an müssen alle neuen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem Spurverlassenswarner (LDWS) ausgestattet sein. Ein Automatisches Notbremssystem (AEBS) ist zunächst für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen sowie für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 8 Tonnen, Druckluft-Bremsanlage sowie luftgefederten Hinterachsen obligatorisch. Quelle: dpa
Verkehrssicherheit: Niedersachsen startet Section ControlDas Land Niedersachsen startet ab 2015 ein Pilotprojekt für abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen. Bei der „Section Control“ werden die Durchfahrtszeiten aller Fahrzeuge gemessen und die Durchschnittsgeschwindigkeiten ermittelt. Aufgestellt werden die Anlagen an unfallträchtigen Strecken. Die Daten von Fahrzeugen, die die Geschwindigkeit nicht überschritten haben, sollen sofort  gelöscht werden. Quelle: dpa-dpaweb
Diese Bilder teilen:
  • Teilen per:
  • Teilen per:
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%