Neue Gesetze All das ändert sich im September

Drei Wochen vor der Bundestagswahl tritt eine Reihe neuer Gesetze in Kraft. Die Verbraucher erwarten neue Angaben auf Lampen-Packungen und Mietpreisbremsen in manchen Großstädten. Auch für Unternehmen ändert sich einiges.

Energieeffizienz-Label für LampenDas neue Energielabel für Lampen schließt nun auch Spots mit ein, die das bisherige Label nicht berücksichtigt hat. Es werden Energieeffizienzklassen bis A++ eingeführt, ähnlich wie bei Kühlschränken. LED-Lampen erreichen A+ bis A++, Energiesparlampen schaffen die Stufe A und Halogenlampen erreichen maximal die Klasse C. Lampen mit der Energieeffizienzklasse E werden nicht mehr verkauft. Modelle mit der Stufe D werden in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden. Matte Lampen müssen dann mindestens A erreichen und klare Lampen mindestens C. Quelle: dpa
Einführung der Lumen-AngabeEgal, wie sparsam eine Lampe auch sein mag – wenn sie nur für eine geringe Helligkeit sorgt, hebt das die sparsamere Leistung auf. Wichtig ist nicht nur die reine Wattangabe, die den Stromverbrauch angibt, sondern auch wie viel Helligkeit die Lampe damit erreicht. Daher wurde nun die Lumen-Angabe auf Verpackungen eingeführt. Je höher die Lumen-Angabe, desto heller leuchtet die Lampe. Und je höher der Lumen-Wert im Vergleich zum Watt-Wert ist, desto effizienter ist die Lampe. Quelle: dpa
Natürlichkeit der FarbwiedergabeAls die Glühbirne abgeschafft wurde, schimpften Kritiker über das steril und künstlich wirkende Licht ihrer Alternativen, der Energiesparlampe und der LED. Deshalb ist auf Lampenverpackungen nun auch der „Color Rendering Index“ (CRI) zu finden, der angibt, wie natürlich das Licht ist. Der CRI-Wert kann maximal 100 erreichen und sollte nicht unter 80 liegen. Quelle: AP
Angabe zur FarbtemperaturKritiker bemängelten vor allem bei Energiesparlampen, dass ihr Licht zu kühl sei. Die Farbtemperatur wird auf der Packung nun über einen Wert in Kelvin (K) angegeben. Bei Farbtemperaturen von 2.500 bis 3.000 K gilt das Licht als „warmweiß“ und sorgen mit seinem hohen Rotlichtanteil für eine gemütliche Atmosphäre.  Licht mit über 5.300 K gilt als „tageslichtweiß“ und eignet sich für eine klare Arbeitsplatzatmosphäre. Quelle: dpa
MietpreisbremsenUm gegen die rasant steigenden Mietpreise vorzugehen, haben viele deutsche Großstädte eine Mietpreisbremse eingeführt. Dazu zählt etwa Hamburg, wo Hausbesitzer ihre Mieten ab dem 1. September nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren anheben dürfen. Quelle: dpa
Schärfere Verfolgung illegaler RüstungsexporteVerstöße gegen zentrale Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts sind zukünftig keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern Straftaten. Damit soll vor allem die illegale Ausfuhr von Rüstungsgütern – etwa in Ländern, gegen die ein Waffenembargo verhängt wurde – stärker bestraft werden. Die maximale Freiheitsstrafe bei Verstößen gegen ein Waffenembargo wird von fünf auf zehn Jahre erhöht. Das richtet sich vor allem gegen die illegale Ausfuhr sogenannter Dual-Use-Güter, also Waren, die einerseits zivil, aber auch militärisch genutzt werden können. Quelle: dapd
Neue Regeln für BiozideUnternehmen, die mit Bioziden behandelte Produkte, wie etwa Möbel, importieren oder vertreiben, müssen neue Regeln beachten. Stoffe, die beispielsweise ein hohes Risiko für das Grundwasser aufweisen, müssen etwa ersetzt werden. Stoffe mit anderen gefährlichen Eigenschaften können nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Anträge für die Genehmigung eines Wirkstoffs müssen zukünftig bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden.  Im Einzelfall müssen die Firmen am Etikett oder in der Gebrauchsanweisung Angaben über den Wirkstoff machen. Quelle: Gemeinfrei
Förderung energieeffizienter UnternehmenDas Bundeswirtschaftsministerium fördert schon seit dem 15. August, Unternehmen, die versuchen, ihre Energieeffizienz zu steigern. So erhalten sie etwa Zuschüsse für Messtechnik und Software für  Energiemanagementsysteme. Quelle: dpa
Sicherheitszertifikat für Datenübermittlung ans FinanzamtUm die Datensicherheit zu erhöhen, müssen Unternehmen ihre Angaben zur Lohnsteuer-Anmeldung und zur Umsatzsteuer-Voranmeldung seit dem 1. September mit einem zusätzlichen Sicherheitszertifikat elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das Sicherheitszertifikat gibt es nach einer kostenlosen Registrierung auf www.elsteronline.de. Quelle: dpa
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