Organspende
Unabhängig von der laufenden Aufarbeitung des Organspendeskandals werden Transplantationen durch neue gesetzliche Regeln flankiert. Eine bei der Bundesärztekammer angesiedelte Prüfungskommission nimmt nun Transplantationszentren und Entnahmekliniken genauer unter die Lupe und informiert bei Verstößen gegen das Transplantationsgesetz die zuständigen Länderbehörden.
Entnahmekrankenhäuser müssen zudem Transplantationsbeauftragte bestellen. Lebendspender haben jetzt Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten sie auch Lohnfortzahlung.
Die Kosten muss die Krankenkasse des Organempfängers übernehmen. Bekommt der Spender gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit der Organübertragung, steht dafür nun die Gesetzliche Unfallversicherung ein. Der Startschuss zur außerdem vorgesehenen Befragung der Bürger über ihre Bereitschaft zur Organspende im Todesfall fällt erst Anfang November.

Ein "Mindestlohn für Auszubildende", wie in der Überschrift zu lesen ist, ist aber was andres wie ein "Mindestlohn für Beschäftigte der Aus- und Weiterbildungsbranche".....