Neue Steuerurteile So sieht die perfekte Steuererklärung aus

In den letzten Jahren hat es zwar keine großen Steuerreformen gegeben, dafür diverse Urteile von Finanzgerichten. Für die Steuererklärung 2012 ändern sich dadurch einige Dinge. Wir haben zehn Tipps für die perfekte Steuererklärung.

Nach diversen Pannen ist die Elektronische Lohnsteuerkarte nun endlich gestartet. Seit Anfang 2013 können Arbeitgeber die Daten ihrer Mitarbeiter für die Gehaltsabrechnung elektronisch abrufen. Wegen des verzögerten Starts und der Pannen sollten Arbeitnehmer die über sie gespeicherten Informationen zu Steuerklasse, Kindern oder Pauschbeträgen kontrollieren, damit eventuelle Fehler korrigiert werden können. Möglich ist das unter Eingabe der Steueridentifikationsnummer auf der Homepage www.elsteronline.de. Bei den Formularen "A-Z/Lohnsteuer " können die Fehler korrigiert werden. Quelle: AP
Stimmen alle Daten, kann es mit der Steuererklärung losgehen. Einer der Punkte, die für Arbeitnehmer wichtig sind, ist die Pendlerpauschale: Wer mit dem Auto zur Arbeit fahren muss, kann dies steuerlich geltend machen. Allerdings muss der Arbeitnehmer die kürzeste Verbindung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nehmen. Wer einen längeren Arbeitsweg angibt, als der Routenplaner des Finanzamtes vorschlägt, muss sich auf Nachfragen einstellen. (Weitere Angaben, bei denen der Fiskus misstrauisch wird, finden Sie hier .) Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat jedoch entschieden, dass Vielfahrer Umwege machen dürfen, wenn die längere Strecke eine Zeitersparnis von mehr als zehn Prozent bringt oder weniger stauanfällig ist, beziehungsweise die Straße in einem besseren Zustand ist (Az.: VI R 46/10 und VI R 19/11). Wer dem Finanzamt einen Umweg plausibel machen möchte, sollte allerdings auch beweisen können, dass die gewählte Strecke wirtschaftlicher ist. Hier helfen gestoppte Fahrzeiten oder Fotos von Straßenschäden. Quelle: dpa
Wer so weit entfernt vom Heimatort arbeitet, dass er sich eine zweite Wohnung nehmen muss, weil es beispielsweise für ein zeitlich begrenztes Projekt von Berlin nach München geht, kann eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Ab 2014 können allerdings nicht mehr als 1000 Euro pro Monat berücksichtigt werden, derzeit ist eine 60 Quadratmeter-Wohnung zulässig. Quelle: dpa
Wer stattdessen im eigenen Haus arbeitet, kann die Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Das gilt sowohl für eine Arbeitsecke, die sich in einem ansonsten privat genutzten Raum befindet (Az.: 10 K 4126/09), als auch für einen Telearbeitsplatz. Letzteres geht aber nur, wenn sich der Arbeitnehmer gegenüber seiner Firma verpflichtet hat, an mehreren Tagen pro Woche im Homeoffice zu arbeiten (Az.: 4 K 1270/09). Wer sich ein Arbeitszimmer einrichtet, das er beruflich nicht braucht, bleibt auf den Kosten sitzen. Quelle: Fotolia
Auch die Ausbildung beziehungsweise das Studium lassen sich steuerlich geltend machen. Das gilt sowohl für Azubis und Studierende, als auch für deren Eltern: Wer vor dem Studium eine Ausbildung gemacht hat, kann die Studiengebühren und die Kosten für Bücher als Werbungskosten absetzen, andernfalls gelten sie als Sonderausgaben. Und wer täglich mit dem Auto vom Elternhaus zur Uni fährt, kann für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent Kosten geltend machen. Hier ist es ratsam, Tankquittungen zu sammeln. Auch wer mindestens zweimal im Monat in seinen Heimatort fährt und dort bei den Eltern im alten Kinderzimmer übernachtet, kann die Fahrtkosten absetzen. Wenn der Lebensmittelpunkt weiterhin bei den Eltern im Heimatort liegt, kann sogar die Miete für die Studentenbude absetzen. Eltern, deren Kinder eine Ausbildung machen, können deren Krankenkassenbeiträge als Sonderausgaben geltend machen, solange die Kinder noch Kindergeld bekommen (Az.: S 2221-118-St 224). Quelle: dpa
Sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Treppenhausreinigung oder der Hausmeisterservice können sowohl Mieter als auch Immobilienbesitzer von der Steuer absetzen. In der Regel gilt dies aber nur für Kosten für Dienstleistungen innerhalb des Hauses. Was außerhalb der Grundstücksgrenze anfällt und bezahlt werden muss, interessiert den Fiskus nicht. Allerdings haben diverse Finanzgerichte zu Gunsten der Steuerzahler geurteilt und unter anderem entschieden, dass Kosten für den Winterdienst auch absetzbar sind, wenn er den Gehweg und nicht nur das Grundstück vom Schnee befreit. Insofern ist es ratsam, solche Kosten anzugeben und im Zweifelsfall Einspruch einzulegen. Quelle: AP
Für Privatversicherte kann es sich lohnen, die Versicherungsbeiträge für ein ganzes Jahr und mehr im Voraus zu zahlen. Steuerlich lohnt sich der 2,5-fache Jahresbeitrag. Dadurch wirken die PKV-Beiträge voll steuermindernd und der Versicherte muss sich nicht über Höchstgrenzen für Vorsorgeleistungen ärgern, die er mit seinen PKV-Beiträgen ohnehin überschreitet. Quelle: dpa
Wer jetzt noch Altverluste aus Finanzgeschäften steuerlich geltend machen möchte, muss sich beeilen. Noch lassen sich die Verluste, die vor Einführung der Abgeltungssteuer gemacht wurden, mit Aktiengewinnen oder den Erträgen aus dem Verkauf von Anleihen und Zertifikaten verrechnen, dementsprechend weniger Steuern müssen für Börsengewinne gezahlt werden. Ab 2014 können Anleger ihre Verluste aus der Zeit vor 2009 nur noch mit Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien, Kunstgegenständen oder Edelmetallen verrechnen. Quelle: dapd
Auch beim Gold schlägt die Abgeltungssteuer zu - kann aber umgangen werden. Wer Gold-Anleihen besitzt, muss, anders als bei physischem Gold, für Verkaufserlöse Abgeltungsteuer zahlen. Allerdings haben Einsprüche gegen diese Besteuerung oftmals Erfolg, weshalb Anleger es auf ein Veto ankommen lassen sollten. Das Finanzprodukt ist schließlich mit Gold hinterlegt und kein reines Zockerpapier. Quelle: REUTERS
Auch die sogenannten intransparenten Fonds beziehungsweise die Erträge aus diesen Investments, werden in Deutschland hoch besteuert. Mitunter fallen 70 Prozent Steuern auf die Erträge an. Betroffene können dagegen jedoch ebenfalls Einspruch einlegen und die Zahlung der Pauschale zumindest aufschieben. Derzeit prüft nämlich der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob die hohe Besteuerung dieser Fonds Rechtens ist. So lange das nicht geklärt ist, müssen Anleger diese Steuer nicht zahlen. Quelle: dpa
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