Neues Baurecht So wird der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum

Ein neues Gesetz soll die Rechte von Bauherren stärken. Trotzdem sollten Häuslebauer einige Expertentipps beachten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Schlüsselfertige Immobilien: Neues Baurecht bringt mehr Rechte und Transparenz für Bauherren. Quelle: dpa Picture-Alliance

Die Abgeordneten des Bundestags haben kürzlich den Weg frei gemacht für ein neues Bauvertragsrecht. Es soll die Rechtsposition von Verbrauchern stärken. Das ist eine gute Nachricht für alle, die den Traum vom Eigenheim in Form eines selbst beauftragten Neubaus wahr machen wollen. Wer das tut, hat zwar bei der individuellen Gestaltung des Wohnraums die Zügel in der Hand. Er muss aber auch Verantwortung für die Planung übernehmen oder diese so geschickt und verbindlich an Architekten oder Bauunternehmen delegieren, dass nichts schief geht.

Doch oft geht es schief, schließlich sind auch kleine Bauprojekte komplex. Zudem sind Privatleute Laien, die ausgebufften Bauprofis gegenüberstehen. Wer hier wen über den Tisch zieht, falls er Gelegenheit dazu bekommt, dürfte also in den meisten Fällen klar sein.

Der Eigentümerverband Haus & Grund begrüßt daher die geplante Reform des Bauvertragsrechts, warnt aber gleichzeitig davor, sich achtlos in Bauvorhaben zu begeben. Privatleute setzen bei solchen Projekten den Großteil ihres Vermögens ein und müssen sich daher gegen existenzbedrohende Risiken absichern. Wer das vernachlässigt, für den kann der Traum vom Eigenheim zum Albtraum werden.

Welche Schäden Hausbesitzer am meisten fürchten
Albtraum 1: FeuerViele Immobilienbesitzer glauben, ausreichend gegen Naturgefahren abgesichert zu sein, sind es aber nicht. Das ergibt eine repräsentative Befragung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer und des GfK. Grund dafür ist auch, dass einige Risiken unterschätzt werden. Albtraum Nummer 1 der deutschen Immobilienbesitzer sind Brände: 39 Prozent betrachten die Absicherung gegen Feuer als wichtig, gut die Hälfte findet sie „eher wichtig“ und nur zehn Prozent unwichtig. Quelle: DPA
Albtraum 2: LeitungswasserEbenfalls gefürchtet sind Schäden durch Leitungswasser, etwa nach Rohrbrüchen. Zwar halten nur fünf Prozent die Absicherung gegen Leitungswasserschäden für wichtig, immerhin 57 Prozent aber für „eher wichtig“. Keine Sorgen über Leitungswasserschäden machen sich 38 Prozent. Quelle: DPA
Albtraum 3: Sturm, HagelFür die Hälfte der Immobilienbesitzer spielen Sturm und Hagel keine große Rolle, sie finden eine Absicherung gegen solche Schäden eher unwichtig. Nur vier Prozent finden die Absicherung hier wichtig, 46 Prozent „eher wichtig“. Quelle: DPA
Albtraum 4: ElementarschädenHier wird die Gefahrenlage besonders unterschätzt: Mit 88 Prozent hat die große Mehrheit der deutschen Immobilienbesitzer keine Angst vor Starkregen, Überschwemmung, Schneedruck und Co. Nur elf Prozent finden eine Absicherung hier eher wichtig und ein Prozent hält sie für wirklich wichtig. Quelle: DPA
Nahezu alle fühlen sich abgesichertWährend die Mehrheit gegen Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel (je 95 Prozent) und Leitungswasser (92 Prozent) versichert sind, sieht es bei Schäden durch Überschwemmung eher mau aus: Gegen sie sind nur 48 Prozent abgesichert. Trotzdem fühlen sich nahezu alle Immobilienbesitzer rundum abgesichert: 93 Prozent schätzen ihre eigene Absicherung gegen Naturgefahren aller Art als sehr gut oder gut ein. Nur ein Prozent fühlt sich weniger gut oder schlecht abgesichert. Quelle: obs
Unwetter 2016Selbst Berichte über aktuelle Extremwetter haben kaum Einfluss auf die eigene Risikowahrnehmung: Vor dem Unwetter im Mai 2016 in Südbayern und Baden-Württemberg nahmen 21 Prozent der Befragten an, dass Starkregen in ihrer Wohngegend zu stärkeren Überschwemmungen führen kann. Nach dem Unwetter sind es mit 28 Prozent nur unwesentlich mehr. Vor dem Unwetter schlossen 66 Prozent Starkregenschäden in ihrer Gegend aus, nach dem Unwetter sind es immer noch 58 Prozent. Quelle: DPA
Gründe gegen eine ElementarschadenversicherungWieso entscheiden sich Immobilienbesitzer gegen eine Elementarschadenversicherung? Die meisten fühlen sich schlicht nicht bedroht: 89 Prozent der Nichtversicherten halten das Risiko für überschaubar. 67 Prozent geben an, ihr Versicherungsschutz sei auch so ausreichend. Gut die Hälfte hält die Versicherungsprämien für zu hoch und 27 Prozent nehmen an, ihr Gebäude sei nicht versicherbar. Quelle: dpa

Mehr Transparenz, erleichterter Widerruf

Welche Verbesserungen soll das neue Baurecht bringen? Aus dem mehr als 100 Seiten umfassenden Gesetzentwurf sind folgende Punkte hervorzuheben: So erhalten Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach dem Abschluss von Bauverträgen. Zudem werden Bauunternehmer verpflichtet, das Bauprojekt und den Auftrag gegenüber Verbrauchern detaillierter zu beschreiben und die voraussichtliche Bauzeit festzulegen. Bauherren sollen Änderungswünsche am Projekt außerdem leichter umsetzen können, per Anordnungsrecht des Bestellers, wie es im Juristendeutsch heißt. Dabei wird auch geregelt, wie sich Änderungen am ursprünglichen Auftrag auf den Endpreis auswirken.

Hier ist Bauland in Deutschland am teuersten
Platz 15: Sachsen-Anhalt Kaufinteressenten, die ihr Grundstück besonders günstig erwerben wollen, sollten in Sachsen-Anhalt suchen: Dort gibt es Land zum Bauen schon für durchschnittlich 38,44 Euro – das gibt es nirgendwo sonst in Deutschland. (Die Daten für Bremen sind von der Auswertung ausgeschlossen.) Quelle: dpa
Platz 14: Thüringen Den 14. Platz belegt das vergleichsweise kleine Bundesland mit der Landeshauptstadt Erfurt: Im Freistaat Thüringen liegt der Kaufpreis für einen Quadratmeter Bauland im Schnitt bei 44,53 Euro. Quelle: dpa
Platz 13: Mecklenburg-VorpommernDas Land hoch im Norden verdankt den Ostseeinseln Usedom und Rügen zu Recht seinen Ruf als beliebtes Urlaubsziel. In Mecklenburg-Vorpommern zahlen Kaufinteressenten für baureifes Land im Schnitt 49,53 Euro für einen Quadratmeter. Quelle: dpa
Platz 12: Sachsen Den zwölften Platz belegt wieder ein Freistaat – und erneut einer im Osten Deutschlands: In dem an Polen und die Tschechische Republik grenzenden Bundesland kostet ein Quadratmeter baureifes Land im Schnitt 57,86 Euro. Quelle: dpa
Platz 11: Brandenburg Es umschließt das Land Berlin und hat Potsdam als Landeshauptstadt: Brandenburg ist reich an Seen, Wassergebieten und Wäldern. Wer bauen will, zahlt für baureife Grundstücke durchschnittlich 67,59 Euro pro Quadratmeter. Quelle: dpa
Platz 10: Niedersachsen Nach Bayern ist Niedersachsen flächenmäßig das zweitgrößte Bundesland und besteht 82 Prozent aus Wald- und Landwirtschaftsflächen. Obwohl mit Hannover, Braunschweig Oldenburg oder Osnabrück eine ganze Reihe beliebter Großstädte zum Land gehören, zahlen Käufer mit durchschnittlich 78,29 Euro für den Quadratmeter einen vergleichsweise moderaten Preis für Bauland. Quelle: obs
Platz 9: SaarlandIm Südwesten von Deutschland liegt das kleinste Flächenland und belegt bei den Baulandpreisen den neunten Platz: das Saarland. Ein Quadratmeter baureifes Grundstück kostet in dem bevölkerungsgeringen Bundesland durchschnittlich 88,02 Euro. Quelle: dpa

Wenn das Gesetzgebungsverfahren wie geplant abgeschlossen wird, treten die neuen Regeln ab Januar 2018 in Kraft. Wer in den Genuss der für Verbraucher günstigeren Vorschriften kommen will, sollte sich durchaus überlegen, mit dem Vertragsschluss für sein Bauprojekt bis zum Inkrafttreten zu warten.

Unabhängig davon, ob der Auftrag unter neues oder altes Baurecht fällt, sollten Häuslebauer sich vor einigen Fußangeln hüten.

„Oft schließen private Bauherren keine Verträge mit den Bauunternehmen, doch das sollten sie unbedingt tun“, schärft die Chefjustiziarin des Eigentümerverbands Haus & Grund, Inka-Marie Storm, Verbrauchern ein.

Trotz besserer Rechtslage nicht nachlässig werden

Storms Tipp gilt auch für das neue Recht, obwohl dieses den Bauherren mehr Flexibilität und Sicherheit gibt. Dazu gehöre das Widerrufsrecht, was einen Rücktritt zum Beispiel von Verträgen ermöglicht, die etwa begeisterte Ausstellungsbesucher zuweilen hastig noch vor Ort unterschrieben haben und es sich nach genauerer Betrachtung anders überlegen.

Haus & Grund-Justiziarin Storm begrüßt, dass die neuen Regeln Bauherren auch gegen bisher nicht berücksichtigte Folgekosten bei Materialmängeln absichern sollen. Beispiel: Wenn etwa Fliesen wegen Rissen ausgetauscht werden müssen, muss der Lieferant auch für die Kosten des Ausbaus der fehlerhaften Teile und des Einbaus der Neuen gerade stehen.

Auch der auf Immobilien- und Baurecht spezialisierte Rechtsanwalt Stephan Freund aus dem Düsseldorfer Büro der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek bezeichnet die Reformpläne des Gesetzgebers in vielen Aspekten als sinnvoll. Dazu gehöre das Widerrufsrecht für private Bauherren sowie die konkreten Anforderungen daran, welche Details in der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrags festzulegen sind.

Die schönsten Fertighäuser
Das Ytong-Haus „AktivPlus“ Quelle: Bellevue
 „City Villa 5“ von allkauf haus Quelle: Bellevue
Holzfertigbau-Haus VIO des Herstellers FingerHaus Quelle: Bellevue
VIO-Wohnzimmer Quelle: Bellevue
Kern-Haus Quelle: Bellevue
Hauseingang von Ixeo Quelle: Bellevue
„Brunnensee“ von Isartaler Holzhaus Quelle: Bellevue

Bei den oft üblichen Pauschalverträgen entstehe erfahrungsgemäß oft Streit über die Ausführungsdetails. Wenn der Auftraggeber zum Beispiel spezielle Fenster oder Türen wünsche, reagiere der Bauunternehmer oft mit Preisaufschlägen. Unabhängig davon gibt es laut Freund einen absolut mangelfreien Bau bei der Abnahme ohnehin nicht.

Freund schärft privaten Bauherren ein, den Termin für die Fertigstellung des Baus nebst Strafen für Verspätungen schriftlich im Vertrag festzulegen. Übliche Vertragsstrafen lägen bei 0,2 Prozent der Auftragssumme pro Werktag der Verzögerung, maximal bei fünf Prozent der Auftragssumme. Zudem sei es sinnvoll, von der Bank des Bauunternehmers eine Bürgschaft zur Absicherung etwaiger Gewährleistungsansprüche zu verlangen. So bleiben Verbraucher auch bei Zahlungsschwierigkeiten des Bauunternehmers nicht auf Verzugsschäden sitzen.

„Wer sich im Eifer des Gefechts unter Zeitdruck setzen lässt und auf die Regelung solcher wichtiger Details verzichtet, kann später vom Bauunternehmer am Nasenring durch die Manege geführt werden“, warnt Rechtsanwalt Freund.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%