Niederlage für Haribo Schmerzensgeld für Biss ins Fruchtgummi

Bei dem Verzehr eines Haribo-Fruchtgummis hat ein Mann auf etwas Steinhartes gebissen. In einem Colafläschchen befand sich ein Putzpartikel von einer Wand. Jetzt muss der Süßwarenhersteller Schmerzensgeld zahlen.

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Ein Putzpartikel war komplett von Weingummi ummantelt. Quelle: dpa

Hamm Der Süßwarenhersteller Haribo muss einem Mann Schmerzensgeld zahlen, der beim Verzehr eines Fruchtgummis auf etwas Steinhartes gebissen hatte. Das Oberlandesgericht in Hamm verurteilte das Bonner Unternehmen am Donnerstag zur Zahlung von 2000 Euro an den Kläger aus Bielefeld. Außerdem muss Haribo die Kosten für die Zahnbehandlung übernehmen. Der Mann hatte bei einem Sommerfest ein Colafläschchen gekaut und war dabei auf eine Verunreinigung gestoßen. Einem Gutachter zufolge handelte es sich nicht um Steinchen, sondern um Putzpartikel von einer Wand oder Decke.

Haribo hatte bestritten, dass die Fremdstoffe bei der Produktion in das Fruchtgummi gelangt sein könnten. Der Süßwarenhersteller vermutete, dass die Klümpchen bei dem Sommerfest hineingelangt seien. Der Gutachter sah das vor Gericht anders: Dass die Partikel und ihre Poren von der Gelatine komplett umhüllt gewesen seien, sei ein klarer Beleg dafür, dass die Stoffe während der Produktion und nicht später ins Fruchtgummi gelangt seien.

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