Paar-Finanzen Streit vermeiden mit Eheverträgen

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Ein Partnerschaftsvertrag bei gemeinsamen Kindern

Leben in wilder Ehe: der Bundespräsident in spe, Joachim Gauck, und seine Lebensgefährtin Daniela Schadt. Quelle: dpa

Wer aufgrund eines alten Ehevertrages verpflichtet ist, dem Ex-Partner ein Leben lang Unterhalt zu zahlen, darf – so der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil XII ZR 139/09, solche Vereinbarungen nachträglich ändern. Geschiedene könnten sich auf die im Jahr 2008 erweiterte Möglichkeit berufen, Alimente-Zahlungen zu befristen, wenn sie ihren Ehevertrag vor der Neuregelung abgeschlossen hätten, stellten die Richter klar. Anders als das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) schlug sich der Bundesgerichtshof auf seine Seite eines klagenden Zahnarztes. Die Bundesrichter wiesen das OLG an, den Fall neu aufzurollen und auf Basis der neuen Gesetze zu prüfen, ob der Unterhalt gekürzt oder befristet werden kann.
Wenn sich die Rechtslage ändere, könnten sich Betroffene auf eine Störung der Geschäftsgrundlage berufen und Eheverträge anfechten, so die Richter. 2008 hatte der Gesetzgeber die Rechte von Alimente-Zahlern gestärkt, seither sind befristete Unterhaltsvereinbarungen für Ex-Ehepartner üblich.

Wilde Ehe gut regeln

Ein Partnerschaftsvertrag empfiehlt sich hingegen für alle Paar, die ohne Trauschein zusammenleben. 2009 waren das immerhin 2,6 Millionen Paare in Deutschland. Der Partnerschaftsvertrag bietet sich insbesondere dann an, wenn es gemeinsame Kinder gibt. Darin lassen sich dann mögliche Unterhaltszahlungen und Regelungen zum Sorge- und Besuchsrecht festhalten.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, Einzelvereinbarungen zu treffen und Verträge gemeinsam abzuschließen, etwa den Mietvertrag oder den Kaufvertrag für das gemeinsame Auto. Vor allem beim gemeinsamen Haus- oder Wohnungskauf sollten die Partner darauf achten, dass die Eintragung der Eigentumsanteile im Grundbuch dem gewünschten Verhältnis entspricht.

Gleiches gilt im Grunde für die eingetragene Grundschuld und den Hypothekenvertrag – wobei viele Banken die Partner oder Eheleute gern gleichermaßen als Gesamtschuldner in die Haftung nehmen. Teilungsvereinbarungen und entsprechende Inventarlisten helfen darüber hinaus, die Güter im Fall der Trennung aufzuteilen.

In der Ehe ohne Trauschein ist auch ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll. Denn vor dem Gesetz wird der Hinterbliebene sonst wie ein Fremder behandelt. Die gesetzliche Erbfolge wird sonst eingehalten, also erben zunächst die nahen Verwandten. Der Hinterbliebene geht dann leer aus.

Doch selbst wenn Erbvertrag und Testament vorliegen, muss der Begünstigte mehr Steuern zahlen, als ein naher Verwandter. Der Freibetrag ist niedriger und die Erbschaftssteuerklasse die höchste. Das kann bis zu 30 Steuern auf das Erbe bedeuten.

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