Paradise Papers Selbstanzeige für Steuersünder ist noch möglich!

Mit den Enthüllungen um die Paradise Papers wächst die Nervosität bei Steuerhinterziehern. Wer straffrei bleiben will, sollte schnell mit einer Selbstanzeige reinen Tisch machen.

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Finanzministerium Quelle: dpa

Kaum machten die ersten Veröffentlichungen des Netzwerks investigativer Journalisten (ICIJ) zu den sogenannten Paradise Papers die Runde, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums mit, man würde es begrüßen, wenn die „Informationen der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden“.

Ähnlich wie beim Kauf von Steuer-CDs hat der Fiskus keinerlei Bedenken, die illegal erlangten Daten nach Steuerhinterziehern zu durchforsten. Moralisch hat er dabei die öffentliche Meinung auf seiner Seite.

Unternehmen oder Privatpersonen, deren Namen in den Listen auftauchen, haben im Prinzip nur zwei Optionen: Haben sie sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewegt, sollten sie dies möglichst schnell nach außen darstellen. Zwar bleibt auch dann ein Makel haften, man habe sich legaler Steuertricks bedient – der Stempel des Steuerhinterziehers lässt sich aber so vermeiden.

Zehn goldene Regeln für die Selbstanzeige

Weist die Nennung dagegen auf nicht deklarierte Vermögenswerte hin, sollten die Betroffenen schnell mittels einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Solange das zuständige Finanzamt die veröffentlichten Unterlagen noch nicht einsehen und mit der Steuererklärung vergleichen konnte, gilt die Tat noch nicht als entdeckt.

Schnelles Handeln ist aber Pflicht, da die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung zum Zeitpunkt der „Entdeckung“ einer Straftat deutlich verschärft wurden. Nur, wenn die Tat noch nicht entdeckt war, und der Steuerpflichtige alle anderen, komplexen Voraussetzungen erfüllt (siehe „Zehn goldene Regeln für die Selbstanzeige“), entfaltet die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung.

Ein großer Irrtum besagt allerdings, dass eine Selbstanzeige nach der Entdeckung der Tat nutzlos sei. Das Gegenteil ist der Fall. Zwar ist die Nachdeklaration dann nicht mehr strafbefreiend.

Dennoch werten die Strafgerichte eine Selbstanzeige wie ein Geständnis – und das wirkt zusammen mit der Schadenswiedergutmachung deutlich strafmildernd. Nur uneinsichtigen Steuerhinterziehern, bei denen es um hohe Beträge geht, droht im Ernstfall eine Gefängnisstrafe.

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Paradise Papers klingt wie schon die Panama Papers nach Sonne und Meer. Doch das könnte sich als Ruhe vor dem Sturm erweisen. Die Enthüllungen machen nochmals unmissverständlich deutlich: Selbst dort, wo der internationale Informationsaustausch (noch) nicht greift und dem Fiskus Finanzinformationen aus dem Ausland verborgen bleiben, muss jederzeit mit der Entdeckung einer Steuerhinterziehung auf dem Wege interner oder externer Datenlecks gerechnet werden.

Höchste Zeit also für die freiwillige Rückkehr in die Steuerehrlichkeit.

Rüdiger Hitz Quelle: PR
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