Gebühren trotz unterbrochenem Kfz-Abschleppvorgang: Soll das verbotswidrig abgestellte Auto abgeschleppt werden und der Fahrer kommt gerade noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem die Abschleppkosten, das Verwarngeld und auch die Verwaltungsgebühren zahlen. Der Grund: Den Städten entstehen so oder so Kosten.
(AZ: 7 K 2213/09)