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03.07.2012

Parken, Halten, Abschleppen: Was erlaubt ist – und was richtig teuer werden kann

Zu Stoßzeiten machen Parkplatzsuchende in den Städten bis zu 40 Prozent des Gesamtverkehrs aus. Klar, dass es dabei eng wird - und zu Streitigkeiten kommt. Eine Überblick über einige wichtige Urteile.

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Gebühren trotz unterbrochenem Kfz-Abschleppvorgang: Soll das verbotswidrig abgestellte Auto abgeschleppt werden und der Fahrer kommt gerade noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem die Abschleppkosten, das Verwarngeld und auch die Verwaltungsgebühren zahlen. Der Grund: Den Städten entstehen so oder so Kosten. (AZ: 7 K 2213/09) Quelle: dpa
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Gebühren trotz unterbrochenem Kfz-Abschleppvorgang: Soll das verbotswidrig abgestellte Auto abgeschleppt werden und der Fahrer kommt gerade noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem die Abschleppkosten, das Verwarngeld und auch die Verwaltungsgebühren zahlen. Der Grund: Den Städten entstehen so oder so Kosten.

(AZ: 7 K 2213/09)

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 7 von 16
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