Populäre Verkehrsrechts-Irrtümer Wer auffährt, hat Schuld, oder?

Wer auffährt, hat Schuld und rechts darf man auf keinen Fall überholen. Stimmt das? Viele Stammtischweisheiten in Sachen Auto und Verkehr halten sich hartnäckig, gehören aber ins Reich der Legenden. Ein Überblick.

Ganz klar: Mit Flip-Flops oder offenen Sandalen darf man nicht Autofahren und rechts auf keinen Fall überholen. Moment mal: Stimmt das wirklich? Die Frage, was im Straßenverkehr erlaubt oder verboten ist, erhitzt regelmäßig die Gemüter. Dabei haben sich im Laufe der Zeit viele Stammtischweisheiten entwickelt und Legenden gebildet, die sich zwar hartnäckig halten, jedoch nicht unbedingt wahr sind. Unser Überblick zeigt einige prominente Beispiele. Bitte beachten Sie aber: Die Inhalte sind allgemein und informativ und verstehen sich ausdrücklich nicht im Sinne einer juristischen Fachpublikation. Vorgestellte Urteile sind für andere Gerichte nicht rechtsverbindlich. Diese können einen Fall völlig anders bewerten. Quelle: Presse
Das Rechtsfahrgebot besagt zwar, dass möglichst rechts gefahren wird, aber nicht, dass sobald auf einer mehrspurigen Straße rechts eine Lücke auftaucht, diese auch genutzt werden muss. Der mittlere Fahrstreifen einer Autobahn beispielsweise darf auch über längere Zeit befahren werden, wenn er nicht zum Überholen genutzt wird. Jedoch dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, was zum Beispiel bei dauerhaftem Tempo 100-Fahren auf der linken Spur der Fall wäre. Bei einem solchen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wären 80 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg fällig. Quelle: Presse
Keine Regel ohne Ausnahme: Telefonieren am Autosteuer ist zwar während der Fahrt verboten. Und die Begründung hierfür macht Sinn: Telefonieren lenkt Autofahrer stark vom Autofahren ab und erhöht zudem die Unfallgefahr. Selbst wer nur kurz aufs Handy schaut, ist abgelenkt und für einen Moment unachtsam auf den Verkehr. Auch das Telefonieren im stehenden Fahrzeug - etwa im Stau oder an einer roten Ampel - hat so manches deutsche Gericht bereits untersagt. Aber es gab auch schon Richter, die Verkehrssünder freisprachen, die an einer roten Ampel telefonierten. Weil der Motor ausgeschaltet war. Dabei ist es nach deutscher Rechtsprechung sogar verboten, für ein wichtiges Telefonat auf dem Seitenstreifen einer Autobahn anzuhalten, selbst wenn dabei der Motor ausgeschaltet wird. Quelle: Presse
Wer einem anderen hinten drauf fährt, hat Schuld. Das ist zwar häufig richtig, aber keine generell anwendbare Regel. Wenn der Auffahrende plausibel machen kann, dass der Fehler beim Vordermann lag, ist er aus dem Schneider. Die Beweislast liegt grundsätzlich bei dem, der Geld will. Quelle: Presse
Annahme: Festnehmen darf nur die Polizei. Erklärung: Grundsätzlich liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Wenn man aber einen Straftäter auf frischer Tat ertappt, darf man ihn bis zum Eintreffen der Polizei auch festhalten oder notfalls selbst bei der Polizei abliefern. Falls nötig kann dabei Gewalt angewendet - allerdings nur, wenn die Gesundheit des Täters nicht gefährdet wird. Aber vorsicht: Wer den Falschen festsetzt, kann schnell wegen Freiheitsberaubung dran sein. Quelle: Presse
Die gute Nachricht für alle Schuh- und Freiluftfetischisten: Gleichgültig, ob mit Flip-Flops, High-Heels oder barfuß – Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk. Verbote in diese Richtung gibt es nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld. Jedoch weisen Versicherungsexperten darauf hin, dass sich der Autofahrer auch dünn-beschuht in der Lage sehen sollte, dem Straßenverkehr angemessen reagieren zu können. Geschieht nämlich ein Unfall, der womöglich auf das Schuhwerk zurückzuführen ist, muss der Frischluftfreund unter Umständen nicht nur eine Strafe wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bezahlen (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06), sondern bekommt auch noch Probleme mit seiner Versicherung. Daher ist es ratsam, sich auch bei Flip-Flop-Wetter noch leichte, festere Schuhe zum Fahren ins Auto zu legen. Quelle: Presse
Annahme: Auf dem Weg zur Arbeit bin ich versichert. Erläuterung: Das ist zwar grundsätzlich richtig. Aber die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur, wenn auf dem direkten Arbeitsweg etwas passiert. Wer abbiegt und tankt, einen Abstecher zur Post oder zum Supermarkt macht, verliert diesen Versicherungsschutz. Quelle: Presse
Radfahrer dürfen nicht auf der Straße fahren, wenn es einen Radweg gibt? Nein, so einfach ist das nicht. Grundsätzlich sollen Radfahrer nur solche Radwege nutzen, die mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind. Wenn diese aber zu schmal (< 1,50 m) oder zu holprig sind, können Radler auch auf die Straße ausweichen. Ist der Radweg durch parkende Autos oder Baustellen blockiert, haben Fahrradfahrer ohnehin freie Fahrt auf der Straße. Quelle: Presse
Wird es besonders teuer, wenn Sie diese Herren als Trachtengruppe oder Raubritter bezeichnen?Ob Verkehrspolizist oder Finanzamtmitarbeiter, wer gegenüber einem Beamten ausfällig wird, dem droht eine besonders hohe Strafe, glauben viele Menschen. Doch das ist falsch. Einen Tatbestand "Beamtenbeleidigung" kennt das deutsche Strafrecht gar nicht. Wenn Sie einer Politesse den Stinkefinger zeigen, zahlen Sie also nicht mehr, als wenn Sie einen Passanten anrüpeln. Trotzdem begeben Sie sich auf besonders dünnes Eis, wenn Sie gegenüber einem Beamten ausfällig werden. Denn während "normale" Personen nur selbst Strafanzeige erstatten können, wird bei "Beamtenbeleidigung" auch der Dienstvorgesetzte aktiv.
Eine weitere Fehleinschätzung: Alkohol am Steuer ist erst ab 0,5 Promille strafbar. Wer durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auffällt, kann aber tatsächlich schon wegen 0,3 Promille Blutalkoholgehalt belangt werden. Die gleiche Grenze gilt, wenn man einen Unfall verursacht. Quelle: Presse
Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt. Stimmt das? In Deutschland nicht. Während Straßenbahnen im Ausland oft eingebaute Vorfahrt haben, gilt hierzulande "rechts vor links". Zumindest, solange kein Schild auf anderes hinweist. Vorfahrt haben Straßenbahnen außerdem an Zebrastreifen. Doch egal ob Fußgänger oder Autofahrer: Im Zweifelsfall ist es immer gesünder, der Bahn die Vorfahrt zu lassen. Quelle: Presse
Stammtisch-Weisheit: Einen Bus darf man an der Haltestelle nicht überholen, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist. Erläuterung: Das stimmt so nicht. Denn das Überholverbot gilt nur, während der Bus die Haltestelle mit Warnblinklicht anfährt. Am stehenden Bus darf man vorbeifahren, aber in Schrittgeschwindigkeit und mit gebührendem Abstand. Quelle: Presse
Rechts überholen ist nicht erlaubt. Auch dies ist zumindest nicht ganz richtig. Zwar darf nicht aus Ärger über einen Links-, oder Mittelspurkriecher einfach rechts überholt werden, aber beispielsweise bei zähfließendem Verkehr auf der Autobahn spricht nichts dagegen. Allerdings muss die Geschwindigkeit ähnlich wie auf der linken Spur sein und der Autofahrer natürlich gut aufpassen. Quelle: Presse
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