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04.09.2012

Populäre Verkehrsrechts-Irrtümer: Wer auffährt, hat Schuld - oder?

Mit Flip-Flops darf man nicht Autofahren und rechts auf keinen Fall überholen. Stimmt das? Viele Stammtischweisheiten in Sachen Auto und Verkehr halten sich hartnäckig, gehören aber ins Reich der Legenden. Ein Überblick.

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Ganz klar: Mit Flip-Flops oder offenen Sandalen darf man nicht Autofahren und rechts auf keinen Fall überholen. Moment mal: Stimmt das wirklich? Die Frage, was im Straßenverkehr erlaubt oder verboten ist, erhitzt regelmäßig die Gemüter. Dabei haben sich im Laufe der Zeit viele Stammtischweisheiten entwickelt und Legenden gebildet, die sich zwar hartnäckig halten, jedoch nicht unbedingt wahr sind. Unser Überblick zeigt einige prominente Beispiele. Bitte beachten Sie aber: Die Inhalte sind allgemein und informativ und verstehen sich ausdrücklich nicht im Sinne einer juristischen Fachpublikation. Vorgestellte Urteile sind für andere Gerichte nicht rechtsverbindlich. Diese können einen Fall völlig anders bewerten. Quelle: Presse
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Ganz klar: Mit Flip-Flops oder offenen Sandalen darf man nicht Autofahren und rechts auf keinen Fall überholen. Moment mal: Stimmt das wirklich? Die Frage, was im Straßenverkehr erlaubt oder verboten ist, erhitzt regelmäßig die Gemüter. Dabei haben sich im Laufe der Zeit viele Stammtischweisheiten entwickelt und Legenden gebildet, die sich zwar hartnäckig halten, jedoch nicht unbedingt wahr sind. Unser Überblick zeigt einige prominente Beispiele.

Bitte beachten Sie aber: Die Inhalte sind allgemein und informativ und verstehen sich ausdrücklich nicht im Sinne einer juristischen Fachpublikation. Vorgestellte Urteile sind für andere Gerichte nicht rechtsverbindlich. Diese können einen Fall völlig anders bewerten.

Bild: Presse
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 1 von 14
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