Postbank-Aktionäre Klägern droht Niederlage gegen Deutsche Bank

Stehen Postbank-Anlegern nach der Übernahme durch die Deutsche Bank Nachzahlungen zu? Mit dieser Frage beschäftigen sich mehrere Gerichte – und die sind sich nicht einig. Wer klagt, geht also ein hohes Risiko ein.

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„Allen Aktionären, die das Übernahmeangebot 2010 angenommen haben, rate ich dringend zur Klage“, sagt die Berliner Anwältin Antje Radtke-Rieger von der Kanzlei Schirp & Partner. Quelle: dpa

Frankfurt Ex-Postbank-Aktionäre sind verunsichert. Und das aus gutem Grund. Denn in mehreren Verfahren zum Streit darüber, ob die Deutsche Bank die damaligen Minderheitsaktionäre der Postbank mit einem zu geringen Preis je Aktie abgefunden hat,

kommen Richter zu ganz unterschiedlichen Befunden.

Die Düsseldorfer Verlags- und Finanzanlagegesellschaft Effecten-Spiegel AG etwa könnte bei ihrer Klage auf Nachzahlung bei der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank leer ausgehen. Das signalisierte der Senat des Oberlandesgericht (OLG) Köln am Mittwoch. Das Urteil wurde für den 13.12. angekündigt. Dabei hatte noch am 20. Oktober das Landgericht (LG) Köln in einem anderen Verfahren entschieden: Wer seine Anteile 2010 an die Deutsche Bank für 25 Euro verkauft hat, erhält 32,25 Euro Nachzahlung je Aktie.

Doch die Fälle sind nicht identisch. Das Effecten-Spiegel-Verfahren ist das erste im Streit zwischen Postbank-Aktionären und Deutscher Bank, und die Anwälte haben weniger Beweise vorgetragen als im zweiten Verfahren vor dem LG. Geht die Deutsche Bank hier in Berufung, was erwartet wird, könnte sich das OLG also durchaus dem LG anschließen.

Noch schwieriger einzuschätzen ist der Ausgang im dritten Verfahren. Hier geht es um die Alt-Aktionäre, die ihre Papiere bis 2015 gehalten haben und per Squeeze-out zum Preis von 30 Euro herausgedrängt wurden. Das LG Köln lehnte einen Anspruch bisher ab, es läuft ein Spruchverfahren.

Die Deutsche Bank hatte die Postbank in zwei Schritten übernommen. 2008 erwarb sie für 57,25 Euro je Aktie 29,75 Prozent der Anteile. „Damit blieb man haarscharf unter der 30-Prozent-Marke, ab der ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre rechtlich vorgeschrieben gewesen wäre“, erklärt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Kaum zwei Jahre später kam dann das Übernahmeangebot an alle, allerdings erhielten die Aktionäre dann nur noch 25 Euro pro Anteilsschein.

Bereits damals kam es zu Klagen von Aktionären. Der Vorwurf: Die Deutsche Bank habe mit dem anderen Großaktionär, der Deutschen Post, gemeinsame Sache gemacht und deshalb mit den 29 Prozent bereits die Kontrolle bei der Postbank übernommen. Diese sogenannte konzertierte Aktion – englisch: „acting in concert“ – hätte zwingend zu einem Übernahmeangebot an alle Aktionäre führen müssen, für besagte 57,25 Euro.

Die Zeit drängt für alle ehemaligen Postbank-Eigner, denn zum Jahresende läuft die Verjährungsfrist aus, Ansprüche könnten danach nicht mehr geltend gemacht werden.

„Allen Aktionären, die das Übernahmeangebot 2010 angenommen haben, rate ich dringend zur Klage“, sagt die Berliner Anwältin Antje Radtke-Rieger von der Kanzlei Schirp & Partner, die die Kläger im zweiten Verfahren vertritt. Anders werde das Institut das Geld nicht rausrücken, Schätzungen zufolge könnten sich die Nachzahlungen auf drei bis fünf Milliarden Euro summieren.

Doch die Kleinanleger zögern: Viele Rechtsschutzversicherer weigern sich, heute Klagen zu Kapitalanlagegeschäften abzusichern, und so besteht für jeden einzelnen ein hohes Prozesskostenrisiko für den Fall einer Niederlage, besonders wenn das Verfahren über mehrere Instanzen geht. Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding+Barth rechnet vor: Wer einen Schaden über 17.000 Euro vor Gericht einklagen will und damit durch zwei Instanzen zieht, riskiert 17.000 Euro an Kosten für Anwälte und Gerichte.

Anwältin Radtke-Rieger bereitet gerade eine Sammelklage für 120 Altaktionäre im Volumen von 200 Millionen Euro vor. Der Vorteil dieser im Fachjargon „subjektiven Klagehäufung“ ist, dass die Prozesskosten geteilt werden. Aber: „Der Richter kann entscheiden, ob er eine Sammelklage annimmt oder die Fälle auftrennt. Im zweiten Fall wäre das Prozesskostenrisiko wieder höher“, räumt Radtke-Rieger ein.

Daher hat die DSW den britischen Prozessfinanzierer Therium an Bord geholt. „Mit unserer Lösung können die ehemaligen Postbank-Aktionäre ganz ohne Kostenrisiko klagen. Egal über wie viele Instanzen das Verfahren geht“, erklärt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Dafür verlangt Therium 30 Prozent von der erstrittenen Nachzahlung. „Für uns ist der Fall der Ex-Postbank-Aktionäre nur ein erstes Referenzprojekt. Wir können uns etwas Ähnliches auch sehr gut in anderen Fällen vorstellen“, sagt Tüngler.

Nieding erklärt, dass Therium einspringt, weil die Profis die Chancen für hoch halten, dass die Anleger tatsächlich Anspruch auf Nachzahlung haben.

Das Angebot richtet sich an Anleger, die besonders vorsichtig sind. Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), dem anderen großen Aktionärsschützer in Deutschland, betrachtet den Vorstoß der Konkurrenz daher auch mit Skepsis: „Eine Prozesskostenfinanzierung bringt eigentlich nur Mehrwert für diejenigen, die das Übernahmeangebot 2010 noch nicht angenommen hatten. Denn da ist das Ganze nicht so klar, und das LG hat ja einen Anspruch bisher abgelehnt“, warnt er.

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