Prokon, Praktiker, Lehman Anlegerschutz im Fokus der Politik

Die Politik hat sich seit der Finanzkrise 2008 dem Anlegerschutz verschrieben. Einige Vorschriften wurden eingeführt, andere sollen noch folgen. Das Kernproblem ist der Interessenkonflikt der Anlageberater.

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Anlageberatung: Die Beratung soll für Kunden immer transparenter werden. Fälle wie Lehman Brothers oder Prokon schädigten in der Vergangenheit viele Anleger. Quelle: dpa

Frankfurt am Main Lehman, Prokon, Praktiker - immer wieder verlieren Anleger bei spektakulären Pleiten Geld. Seit der Finanzkrise hat die Politik einiges getan, um Anleger besser zu schützen. Manches davon ist noch in Arbeit. Bessere Informationen über Finanzprodukte und mehr Kontrolle: Die Politik hat sich den Anlegerschutz auf die Fahne geschrieben. Das Kernproblem ist aus Sicht von Verbraucherschützern aber nicht gelöst. Berater informieren Anleger nicht nur, sie verkaufen ihnen auch Finanzprodukte und bekommen dafür Provision. Das könne zu Interessenkonflikten führen. Ein Überblick über wichtige Vorschriften.

Beratungsprotokolle: Seit 2010 müssen Banken und Versicherungen die Anlageberatung umfassend dokumentieren. Anleger sollen so besser vor Falschberatung geschützt werden und im Zweifelsfall etwas als Beweis in der Hand haben. Nach einer Untersuchung im Auftrag der Bundesregierung erhalten Anleger oft aber kein Protokoll, teils sind Zusammenfassungen unvollständig.

Produktinformationsblätter: Die Beipackzettel für Finanzprodukte sind seit 2011 Pflicht und sollen es Kunden erleichtern, die für sie geeignete Geldanlage zu finden. Jedes Blatt enthält eine Produktbeschreibung, den Ausgabepreis sowie Hinweise auf Risiken - etwa durch eine Pleite des Herausgebers. Die Beipackzettel müssen zu Aktien, Anleihen und Zertifikaten, Pfandbriefen und Bundeswertpapieren herausgegeben werden.

Berater- und Melderegister: Seit dem 1. November 2012 sammelt die Finanzaufsicht Bafin die Daten von Anlageberatern in Deutschland und registriert Beschwerden von Kunden. Die Institute müssen jede Beschwerde bei der Bafin melden - unabhängig davon, ob sie begründet oder unbegründet ist. Bis zum Ende des dritten Quartals 2014 gingen insgesamt 16 039 Beschwerden ein. Die Aufsicht kann im Extremfall Sanktionen von Bußgeldern bis hin zum Berufsverbot verhängen. Namen darf die Bafin nicht nennen. Aus Sicht von Verbraucherschützern ist dies eine entscheidende Schwäche.

Honoraranlageberatungsgesetz: Für Anlage-Beratungen, bei denen der Kunde ein Honorar zahlt, gilt seit 1. August eine gesetzliche Regelung. Honorarberater dürfen nicht mehr für eine Provision arbeiten, die Anbieter von Finanzprodukten für Vermittlungen zahlen. Das Gesetz gilt aber nicht für alle Finanzprodukte - ausgenommen sind etwa Kapitallebensversicherungen, Bausparpläne und Spareinlagen.

Finanzmarktwächter: Ab Februar 2015 soll ein Frühwarnsystem für Finanzprodukte aufgebaut werden. Der sogenannte Finanzmarktwächter soll in den nächsten Jahren vor allem Angebote zur Altersvorsorge, Kredite, Versicherungen sowie Produkte des grauen Kapitalmarkts unter die Lupe nehmen. Mehrere Verbraucherzentralen sollen Beschwerden und Anfragen analysieren und Erkenntnisse auch an die Bafin weiterleiten.

Kleinanlegerschutzgesetz: Kleinanleger sollen besser vor hochriskanten und unseriösen Finanzprodukten geschützt werden. Der sogenannte Graue Kapitalmarkt, der bisher weitgehend unbeaufsichtigt ist, soll stärker an die Kandare genommen werden. Anbieter und Vermittler müssen mehr, bessere und aktuellere Informationen zu Anlagen in ihren Verkaufsprospekten veröffentlichen. Die neuen Regeln könnten im nächsten Frühjahr in Kraft treten.

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