Frankfurt Ryanair hat im Streit mit der Reisesuchmaschine eDreams („Opodo“) um eine doppeldeutige Internet-Adresse einen Sieg vor Gericht errungen. Das Landgericht Hamburg habe eDreams untersagt, den Namen Ryanair als Teil seiner eigenen Internet-Anschrift zu verwenden, teilte Ryanair am Donnerstag mit.
Die unterlegene Partei dürfe die Adresse Ryanair.eDreams.de nicht mehr verwenden, da dadurch Besucher der eDreams-Seite fälschlicherweise den Eindruck gehabt hätten, sich auf der Internet-Präsent von Ryanair zu befinden. In Wahrheit habe es keine Geschäftsbeziehungen zwischen eDreams und Ryanair gegeben. Das Gericht habe eDreams verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen, erklärte die irische Billigfluglinie. Von der an der spanischen Börse notierten eDreams war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Es ist nicht der erste juristische Schlagabtausch von Ryanair mit einer Suchmaschine. Auch den Online-Reiseveranstalter Cheaptickets.de hatte die Günstig-Airline verklagt und wollte damit der Firma verbieten, Flug- und Tarifinformation von der Ryanair-Website automatisch abzurufen und weiterzuverarbeiten. Im April unterlag Ryanair allerdings vor dem Bundesgerichtshof.