Qualmen verboten Streit um rauchfreie Mietshäuser

Wer raucht, der fliegt. Das soll in den in Halle gebauten Mietshäusern Usus werden. Nach Angaben der Bauherren sind es die ersten rauchfreien Mietshäuser in Deutschland. Der Mieterbund bewertet das Konzept skeptisch.

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Laut Gericht kann auch bei Vereinsveranstaltungen das Rauchen verboten werden. Quelle: dpa

Halle Eine Maschine bohrt ein tiefes Loch in die Erde. Es dröhnt laut. Schaulustige beäugen im Vorbeigehen die Baustelle. In einigen Monaten soll auf dem Grundstück in Halle in Sachsen-Anhalt ein neues Mietshaus stehen. Es soll zur ersten Anlage mit ausschließlich rauchfreien Wohnungen gehören, sagte die Prokuristin der Wohnungsgenossenschaft (WG) Halle-Süd, Susanne Rackwitz. Deutschlandweit sei so ein Projekt einmalig. Weder am Küchentisch, noch auf dem Balkon oder im Vorgarten darf in der Siedlung eine Zigarette angezündet werden. Selbst Gäste müssten sich an die strengen Regeln halten. Der Deutsche Mieterbund steht dem Projekt eher skeptisch gegenüber.

Bis Ende 2015 sollen 33 rauchfreie Mietshäuser im Schwalbenweg fertig sein, sagt Rackwitz. Familien, Senioren oder Singles könnten künftig auf 42 bis 115 Quadratmeter ohne nervigen Zigarettenqualm leben. Ein Passus im Mietvertrag regle das Rauchverbot. Selbst Gäste müssten auf Glimmstängel verzichten. Wer mehrmals verstößt, fliegt. An dem ungewöhnlichen Konzept feilt die WG Halle-Süd seit fünf Jahren gemeinsam mit dem Nichtraucher-Verband „Pro Rauchfrei“.

„Die Mieter werden ausreichend im Vorfeld über die Idee informiert“, sagt der Geschäftsführer des Nichtraucher-Verbands, Siegfried Ermer. Wer Zweifel habe, könne nicht einziehen. Jeder Mieter müsse in die Vereinbarung schriftlich einwilligen. Wer trotz Ermahnung rauche, müsse mit einer Kündigung rechnen. Ermer biete selbst als privater Vermieter rauchfreie Wohnungen an. „Das Konzept funktioniert nur, wenn man mit den Mietern in Kontakt bleibt“, so der Nichtraucher.

„Ich habe die größten Bedenken, dass das zulässig ist“, sagt der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz, in Berlin. Es könne zwar mit Mietern abgesprochen werden, dass in einer Wohnung nicht geraucht werden soll. „Aber ob es im Zweifelsfall vor Gericht durchgeht, ist fraglich“, so Ropertz.

Prinzipiell sei Rauchen in der Wohnung erlaubt, so lange es nicht die Nachbarn störe, erklärt Ropertz. Einige Urteile belegen jedoch, dass sich Raucher nicht immer in Sicherheit wiegen können.

Im November 2013 urteilten die Richter am Amtsgericht Frankfurt, dass Wohnungseigentümer kein uneingeschränktes Recht auf Rauchen auf ihrem Balkon haben. Ein Wohnungsbesitzer qualmte von einem seiner zwei Balkone aus in das darüber liegende Schlafzimmer - und musste damit aufhören. Ende Juni musste am Landgericht Düsseldorf Raucher Friedhelm Adolfs eine Niederlage in Kauf nehmen. Nach 40 Jahren muss er seine Mietwohnung räumen. Er habe nichts dagegen unternommen, seinen Qualm nicht in den Hausflur ziehen zu lassen, hieß es in der Begründung des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist.

„Immer mehr Menschen möchten ohne störenden Qualm ihres Nachbarn leben“, sagt Rackwitz. Eine vom Nichtraucher-Verband „Pro Rauchfrei“ initiierte Studie belege das. Das Interesse an den neuen rauchfreien Mietshäusern sei riesig. Fünfmal so viele Bewerber wie es freie Häuser gebe, hätten sich bereits gemeldet.

Nicht nur der Aspekt rauchfrei locke viele Interessenten, sagt Rackwitz. Die Gebäude würden etwa auch alle per Erdwärme beheizt. Rund zehn Euro pro Quadratmeter müsse für eine warme Wohnung bezahlt werden. „Das ganze ist ein Experiment“, sagt Rackwitz.

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