Ratenkredite Geschenk an die Banken

Kunden dürfen zu Unrecht erhobene Kreditgebühren von ihren Banken zurückfordern. Doch sie sollten sich beeilen: Zum Jahresende können Ansprüche verjähren. Was Betroffene jetzt tun müssen.

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Auf Shoppingtour: Viele Bankkunden nehmen Ratenkredite auf, um sich ihre Wünsche zu erfüllen. Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren können sie von den Banken zurückfordern. Quelle: dpa

Düsseldorf Es ist ein kostspieliges Geschenk, das Verbraucher ihren Banken machen: Nur wenige Betroffene haben bislang zu ihren alten Kreditverträge gegriffen und geprüft, ob ihnen die Bank die Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühr noch schuldet. Dabei hat der Bundesgerichtshof (AZ: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) in diesem Jahr entschieden: Kunden können die Gebühr zurückverlangen.

Christoph Herrmann ist Rechtsexperte bei Stiftung Warentest. Er schätzt, dass die Banken zwischen 2005 und 2013 insgesamt 13 Milliarden Euro Gebühren für die Vergabe von Krediten eingenommen haben.  Jetzt liegt es eigentlich an den Bankkunden, sich das Geld zurückzuholen. Doch trotz Apellen der Verbraucherschützer, haben Kunden den Musterbrief der Stiftung Warentest, mit dem sie ihre Forderungen bei ihren Banken einreichen können, lediglich 1,5 Millionen Mal heruntergeladen. Dabei könnten laut Bundesbankstatistik rund 65 Millionen Kreditverträge betroffen sein.

Ende Oktober hat der Bundesgerichtshof (AZ: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) auch die Verjährungsregelungen festgelegt, die Bankkunden aufhorchen lassen sollte: Für Altverträge von 2005 und 2011 endet die Verjährungsfrist mit dem 31. Dezember 2014. Damit haben also auch Kreditnehmer, die eine Bearbeitungsgebühr vor dem 31. Dezember 2011 bezahlt haben, die Möglichkeit, eine Rückzahlung von der Bank zu verlangen. „Doch nur wer sich beeilt, hat noch Chancen auf Erstattung der gezahlten Gebühren“, warnt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

Sollten diese Betroffenen die Frist verstreichen lassen, verschenken sie das Geld an die Banken. Zum Jahresende könnten damit Ansprüche von insgesamt über zehn Milliarden Euro verjähren, schätzt Christoph Herrmann von Stiftung Warentest. Mehr Zeit haben Kunden, die die Bearbeitungsgebühren im Jahr 2012 gezahlt haben. Diese Forderungen verjährt Ende 2015.


So kann die Verjährung gehemmt werden

Für Kreditnehmer, die die Gebühren noch vor Jahresende einfordern wollen, haben die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest Musterbriefe erstellt, den sie an die Banken schicken können. Zudem können Betroffene auch die angefallenen Zinsen zurückfordern. Rechner gibt es beispielsweise vom Institut für Finanzdienstleistungen. Doch nur ein Musterschreiben an die Bank zu schicken, hemmt die Verjährung noch nicht, warnen Verbraucherschützer.

Für Altverträge bis 2011 gilt: Soweit die Forderung nach Eingang des Musterschreibens noch nicht verjährt ist, können Banken auf die Einrede der Verjährung verzichten. Mit diesem Verzicht können sie sich dann im neuen Jahr nicht darauf berufen, dass die Forderung schon verjährt sei. Wichtig ist, dass der Verzicht juristisch korrekt formuliert ist, erklärt Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke. Einige Banken antworten den Kunden lediglich, sie müssten nichts unternehmen, die Forderung verjähre nicht. „Wenn ein Kunde sich auf diese Aussage verlässt, läuft er Gefahr, dass seine Ansprüche mit Ablauf diesen Jahres verjähren“, sagt Gericke.

Zuverlässig gehemmt werden kann die Verjährung beispielsweise durch Einreichen einer Klage, durch einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides oder einen Antrag auf Durchführung eines Güteverfahrens vor einer Gütestelle.

Die Erfahrung von Verbraucherschützern zeigen auch: Viele Kunden stoßen auf Widerstand bei ihrer Bank. Einige Institute überweisen nur die Gebühren, aber nicht aber die Zinsen. Andere Banken bitten um Geduld oder schmettern die Forderung gar ab. In solchen Fällen können sich Verbraucher an die zuständige Ombudsstelle der Sparkassen, Banken oder Genossenschaftsbanken wenden. An die Ombudsstelle des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) beispielsweise haben sich bislang rund 1000 Betroffene gewandt. „Die Anfragen sind stark gestiegen“, bestätigt BVR-Sprecherin Melanie Schmergal.

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