Die Verkehrsminister der Länder halten am Verbot von mobilen Blitz-Warngeräten für Autofahrer fest. Bei der Verkehrsministerkonferenz in Flensburg hätten sich zwölf Länder für das Verbot und nur vier für die Erlaubnis der Geräte ausgesprochen, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) am 10. April 2013. In Deutschland bleibt es somit verboten, Warngeräte für Radarfallen zu benutzen. Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es Autofahrern untersagt, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Dies gilt insbesondere für Radarwarn- oder Laserstörgeräte. Verstößt jemand gegen das Verbot, drohen ihm ein Bußgeld von 75 Euro und vier Punkte in Flensburg.