Wegdrücken am Autosteuer
Am Autosteuer ist Telefonieren nicht erlaubt. Der Versuch des Nichttelefonierens allerdings auch nicht: Das Oberlandesgericht in Köln (AZ.: III-1 RBs 39/12) urteilte, dass der Fahrer auch wegen des Wegdrückens von Anrufen gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Das bedeutet: Wer von der Polizei dabei erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von ca. 50 Euro rechnen.