Recht Die wichtigsten Urteile für Handynutzer

Die Kosten fürs mobile Telefonieren laufen aus dem Ruder, wenn Kunden versteckten Gebühren übersehen. Zum Glück zwingen die Gerichte die Anbieter, Klarheit zu schaffen. Wichtige Urteile für Verbraucher.

Wegdrücken am AutosteuerAm Autosteuer ist Telefonieren nicht erlaubt. Der Versuch des Nichttelefonierens allerdings auch nicht: Das Oberlandesgericht in Köln (AZ.: III-1 RBs 39/12) urteilte, dass der Fahrer auch wegen des Wegdrückens von Anrufen gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Das bedeutet: Wer von der Polizei dabei erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von ca. 50 Euro rechnen. Quelle: dpa
NichtnutzungWer über längeren Zeitraum nicht telefoniert oder sein Mobiltelefon nicht nutzt, der darf nicht von dem Anbieter eine Zusatzgebühr aufgedrückt bekommen. Solche Vertragsklauseln sind unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht Schleswig Holstein. Eigentlich ein Selbstverständlichkeit, nach all den Jahren der Handynutzung. Doch das Urteil fiel erst im Juli 2012 (AZ.: 2 U 12/11). Quelle: dpa
Luftikus Eine sorglose Rheinländerin hängte in einer Eckkneipe ihre Handtasche samt Handy über die Stuhllehne. Eifrig in ein Gespräch vertieft, merkte sie nicht, dass ein Dieb das Telefon stibitzte. Geld von der Versicherung erhielt die Bestohlene nicht. Das Weglegen eines Handys, ohne weiter Blickkontakt zu halten, ist grob fahrlässig (Amtsgericht Köln, 112 C 704/06). Das Gleiche gilt, wenn ein Handy in der unbeaufsichtigten Sportumkleide verstaut wird (Amtsgericht Wiesbaden, 93 C 193/11). Quelle: Fotolia
NavisoftwareDie Aktualisierungskosten für eine Navigationssoftware müssen klar angegeben werden. Andernfalls muss der Kunde die anfallenden Rechnung nicht begleichen. Das Urteil des schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (AZ: 16 U 140/10) ersparte einem Kunden eine Rechnung in Höhe von 11 500 Euro. Diese Kosten waren in nur drei Wochen Navi-Nutzung angefallen. Quelle: obs
Eltern haften für ihre KinderDie Eltern von Minderjährigen müssen die Kosten übernehmen, wenn die Kinder ein Handy nutzen, dass auf dem Namen des Erziehungsberechtigten läuft. Bedeutet: Abonniert der Minderjährige ein teures Klingelton-Abo, können sich die Eltern nicht rausreden, urteilte des Amtsgericht Berlin-Mitte (15 C 423/08). Quelle: AP
Abzocke bei RestguthabenDer Mobilfunkanbieter „Klarmobil“ hatte einem Kunden sechs Euro in Rechnung stellen wollen, nachdem dieser nach der Kündigung sein Restguthaben ausgezahlt haben wollte. Das Landgericht Kiel urteilte, dass diese Preisklausel unwirksam ist (AZ.: 18 O 243/10). Quelle: dpa
Automatisches AufladenDer Kunde muss beim automatischen Aufladen seiner Prepaid-Karte auf die Gefahr hoher Kosten hingewiesen werden. Zudem muss der Zeitpunkt der automatischen Aufladung entweder per Mail oder per SMS bekannt gegeben werden, urteilte das Kammergericht Berlin (AZ.: 22 U 207/11). Wer während des Urlaubs im Ausland telefoniert sollte wissen: Anbieter müssen ihre Kunden per "Willkommen in der EU"-SMS über die Kosten im Ausland informieren. Und wer beim Internet-Surfen die 60-Euro-Grenze überschreitet, muss sich erneut einwählen - ein Mechanismus unterbricht nach 60 Euro die Verbindung. Quelle: dpa
BelästigungEin Angestellter zeigte einer Kollegin die Nahaufnahme einer nackten Dame in aufreizender Position, die er sich aufs Handy geladen hatte. Die Frau informierte ihren Vorgesetzten, der bei seinen Recherchen von weiteren ähnlichen Aktionen des Mannes erfuhr. Er feuerte ihn daraufhin und bekam von den Richtern prinzipiell recht. Das Verhalten des Mannes sei als "schwere sexuelle Belästigung" zu werten. Allein die lange Betriebszugehörigkeit kam dem Gekündigten zugute: Die Richter machten aus der fristlosen eine ordentliche Kündigung (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 3 Sa 410/08). Quelle: Fotolia
Voller Preis des TelefonsKauft ein Verbraucher ein Telefon samt Mobilfunkvertrag, muss der Anbieter auch den Endpreis des Handys angeben. Dies urteilte das Kammergericht Berlin (AZ.: 23 W 2/12). Quelle: Fotolia
VieltelefoniererDer Außendienstmitarbeiter einer Bank verschwatzte mit dem Diensthandy binnen vier Monaten 1700 Euro. Die Bank setzte das Plappermaul daraufhin vor die Tür, doch der Mann wehrte sich. Keine der zahlreichen Dienstanweisungen verbiete Privatgespräche vom Dienstanschluss, argumentierte er. Außerdem würden seine Kollegen auch privat telefonieren. Vor Gericht blitzte er ab. Der Arbeitgeber dulde Privatgespräche vom Diensthandy nur in "geringem Umfang". Wer so viel telefoniere wie der Kläger, könne ohne Abmahnung rausfliegen (Landesarbeitsgericht Hessen, 5 Sa 1299/04). Quelle: REUTERS
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