
PIN sicher aufbewahren!
Wer seine PIN zusammen mit der EC- oder Kreditkarte aufbewahrt, hat vor Gericht schlechte Karten. Diese Erfahrung machte eine Frau, nachdem Diebe ihr den Geldbeutel samt EC-Karte geklaut hatten. Die Bank weigerte sich, die von den Langfingern abgehobenen 1000 Euro zu erstatten. Da sie die richtige PIN verwendet hätten, sei es sehr wahrscheinlich, dass die Kundin Karte und PIN vertragswidrig zusammen aufbewahrt habe, argumentierte die Bank. Der Bundesgerichtshof stimmte ihr zu: Der „Beweis des ersten Anscheins“ spreche für den Verdacht der Bank (XI ZR 210/03).
Ebenfalls keinen Erfolg vor Gericht hatte ein Rheinländer, der einen Zettel mit der PIN und seine Kreditkarte während eines Krankenhausaufenthalts im Schließfach seines Zimmers aufbewahrt hatte. Obwohl er den Raum nach eigenen Angaben stets abgeschlossen hatte, wenn er ihn verließ, werteten die Richter sein Verhalten wegen des „Publikumsverkehrs“ und der bekannt hohen Diebstahlsrate in Spitälern als „grob fahrlässig“. Statt die Nummer einzuschließen, hätte er sie mitnehmen sollen (Landgericht Bonn, 5 S 41/99).
Ganz Clevere, die ihre PIN als Telefonnummer tarnen, sollten ebenfalls gewarnt sein – dieser Trick ist in Betrügerkreisen wohlbekannt. Dies sei keine sichere Methode und „nicht sonderlich originell“, entschied das Landgericht Krefeld. Der Betroffene blieb auf 4000 Euro Verlust sitzen (1 S 57/04).
Karte schnell sperren lassen!
Das Gesetz verlangt von Bankkunden, einen Kartendiebstahl sofort zu melden.
„Der Kunde muss sich unverzüglich mit dem kartenausgebenden Institut in Verbindung setzen, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern nach Paragraf 121 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches“, sagt Lothar Wand vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) der deutschen Kreditwirtschaft. Wann es zu spät sei, lasse sich allerdings immer nur am Einzelfall beurteilen. Die Gerichte urteilen deshalb unterschiedlich. Diebstahlsopfer sollten jedoch keine Zeit verschenken. Vom Zeitpunkt der Sperre an haftet die Bank.
Nicht mit Sperrung warten
Pech hatte beispielsweise eine hessische Urlauberin, der in Italien ihre „Eurocard-Gold-Kreditkarte“ aus der Tasche gezogen worden war. Sie ließ sich 75 Minuten Zeit, um die Karte zu sperren – und das reichte den Langfingern, um 20-mal an diversen Automaten in der Umgebung Geld abzuheben. Die Verspätung sei nicht zu entschuldigen, eine Erstattungspflicht der Bank komme nicht in Betracht, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt (16 U 70/05).
Auch wenn ein defekter Geldautomat die Karte schluckt, sollten Bankkunden nicht mit der Sperrung warten. Wer den Bankautomaten für einen Safe halte und deshalb nicht umgehend reagiere, müsse für seine Sorglosigkeit bezahlen, entschied das Landgericht Berlin (51 S 84/02). Diese Fälle zeigen: Karteninhaber sollten stets wissen, unter welcher Nummer sie ihre Karte sperren lassen können. Es lohnt sich also, bei der Bank nach dem Sperr-Notruf zu fragen. Viele Karten kann man auch unter 116 116 oder 01805 021 021 sperren lassen.
Vorsicht vor Frauen und Alkohol!
Der Besitzer einer Kreditkarte trägt das Risiko, wenn seine Lebensgefährtin mit der Kreditkarte ohne seine Zustimmung einkauft und dabei die PIN benutzt. Das Kreditkarten-Unternehmen haftet nicht, urteilte das Landgericht Hamburg (326 O 208/04).
Erfolglos um sein Geld kämpfte auch ein Mann, der in den frühen Morgenstunden in einem Nachtlokal neun Kreditkarten-Belege über insgesamt rund 9000 Euro unterzeichnet hatte. Am nächsten Morgen forderte er die Kreditkarten-Firma auf, die Beträge nicht von seinem Konto abzubuchen. Er sei „sturzbetrunken“ gewesen und von den Betreibern des Clubs betrogen worden. Die Kreditkarten-Firma buchte trotzdem ab – zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof. Wer Belege unterschreibe, könne die Zahlung nur in Ausnahmefällen wieder rückgängig machen. Dazu müssten Betroffene schon beweisen, dass sie arglistig getäuscht worden seien (XI ZR 420/01). Auch Jurist Wand warnt vor übereilten Unterschriften: „Da die Bank nicht wissen kann, wie hoch die Rechnung tatsächlich ist, müssen Sie genau prüfen, ob der Betrag stimmt, bevor Sie unterschreiben.“





